mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
23.11.2001; 15:08 Uhr
film20 veröffentlicht Synopse zur Reform des Urhebervertragsrechts
Papier vergleicht geltendes Recht, Regierungsentwurf und dessen angekündigte Änderungen

Einen vergleichenden Überblick zur Reform des Urhebervertragsrechts hat die Interessengemeinschaft Filmproduktion film20 (film20) vorgelegt. Das am 22.11.2001 vorgestellte Papier stellt dem geltenden Recht den von der Bundesregierung Anfang Juni 2001 ins Gesetzgebungsverfahren eingebrachten Gesetzentwurf gegenüber. Außerdem berücksichtigt die Synopse auch bereits die Änderungen an dem Regierungsentwurf, die Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) am 20.11.2001 in einem Gespräch mit dem Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel (Börsenblatt) angekündigt hat. Der dreispaltige Überblick kann im Internetangebot von film20 kostenlos heruntergeladen werden. Angeboten wird die Zusammenstellung für Microsofts "Word für Windows" und für Adobes "Acrobat Reader".

Die Interessengemeinschaft Filmproduktion film20 (film20) ist das Sprachrohr der führenden Film- und Fernsehproduzenten Deutschlands. Die Mitglieder des Verbandes stehen nach eigenen Angaben für 70 bis 80 Prozent des fiktionalen Programms in Kino und Fernsehen. Ziele von film20 sind die stärkere rechtliche Anerkennung der Produzenten, die Dynamisierung der deutschen Produktions- und Verwertungswirtschaft und die Bekämpfung von Standortnachteilen für deutsche Filmproduzenten. Mitglieder von film20 sind unter anderem die Bavaria Film, die Constantin Film, die Senator Film und die UFA.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/jz]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 468:

https://www.urheberrecht.org/news/468/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.