mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
29.11.2001; 21:21 Uhr
Zuordnungsverwirrung auch durch unsichtbare "Meta-Tags" möglich
LG Hamburg legt schriftliche Urteilsbegründung zu Entscheidung vom Juni 2001 vor

Eine namensrechtliche Zuordnungsverwirrung kann auch durch sogenannte "Meta-Tags" entstehen, durch die bestimmte Begriffe unsichtbar in Internetseiten eingebunden werden. Das geht nach einer Meldung des Internetangebots des Heise-Verlags vom 29.11.2001 aus einer schriftlichen Urteilsbegründung hervor, die das Landgericht Hamburg (LG) vor kurzem vorgelegt hat. Die Richter hatten bereits im Juni 2001 über die Klage eines durch eine Fernsehwerbung bekannt gewordenen Schauspielers zu entscheiden, dessen Namen unsichtbar in Internetseiten des Vereins Freedom for Links (FFL) eingetragen worden war. FFL kämpft seit 1998 für die Meinungsfreiheit im Netz, vor allem das Recht, ungehindert auf Internetseiten Dritter verweisen zu dürfen. Nach dem Bericht des Heise-Verlages warfen die Richter dem Verein in ihrer Urteilsbegründung vor, er habe die Bekanntheit des Klägers für eigene Zwecke ausgenutzt und bei Internetnutzern eine Zuordnungsverwirrung hervorgerufen. Wer den Namen des Klägers als Suchwort eingebe, erwarte, Seiten zu finden, die mit seinem Namen etwas zu tun hätten, zitiert der Bericht das Hamburger Gericht. Sprecher des Vereins bezeichneten die Urteilsbegründung in einer ersten Stellungnahme gegenüber dem Heise-Verlag als "hanebüchen" und kündigten an, Rechtsmittel gegen die Entscheidung zu prüfen.

Sogenannte "Meta-Tags" ermöglichen es, im Kopfbereich von HTML-Seiten zusätzliche Angaben einzutragen, die auf der Seite nicht unmittelbar sichtbar sein sollen. Möglich sind beispielsweise Angaben zu Beschreibung, Schlüsselwörtern, Datum und Autor eines Textes. Beliebt sind solche Meta-Tags vor allem deswegen, weil sie von Suchmaschinen, die das Internet durchsuchen, selbsttätig ausgelesen und in besonderen Datenbanken vermerkt werden. Bei einer anschließenden Suche mit der Suchmaschine nach dem jeweiligen Stichwort ergeben sich dadurch für die betreffende Seite unter Umständen eine bessere Platzierung bei den Suchergebnissen und als Folge davon höhere Besucherzahlen. In der Vergangenheit gab es deshalb bereits zahlreiche Fälle, in denen Unternehmen versuchten, beispielsweise durch die Verwendung fremder Warenzeichen in ihren Meta-Tags Internetnutzer auf ihre Seiten zu locken. Dass dadurch fremde Marken- oder Namensrechte verletzt werden können, hat die Rechtsprechung bereits früh anerkannt. Eines der ersten Gerichte, das mit der Fragestellung befasst war, war im Jahr 1999 das LG Hamburg, dass auch im oben dargestellten Fall zu entscheiden hatte.

Institutionen:

[IUM/jz]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 476:

https://www.urheberrecht.org/news/476/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.