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21.11.2001; 17:20 Uhr
WDR unterliegt im Streit um "Presse-Monitor"
LG Köln verneint Unterlassungsanspruch

Der Westdeutsche Rundfunk (WDR) hat im Streit mit der Presse-Monitor Deutschland GmbH (PMG) vor Gericht eine Niederlage erlitten. Das Landgericht Köln (LG) wies am 13.11.2001 kostenpflichtig eine Klage der Rundfunkanstalt gegen das Unternehmen ab (Az.: 33 O 145/01). Der WDR hatte von PMG verlangt, die Firmen- und Warenbezeichnung "Presse-Monitor" aufzugeben. Das Unternehmen, ein Gemeinschaftsvorhaben mehrerer deutscher Verlagshäuser und Verlegerverbände, bietet unter dieser Bezeichnung einen elektronischen Pressespiegel an, der nach Kundenvorgaben aus den Beiträgen deutscher Tageszeitungen zusammengestellt wird. Der Sender begründete seine Forderung mit einer angeblichen Verwechslungsgefahr mit seinem Politmagazin "Monitor". Eine entsprechende einstweilig Verfügung hatte der WDR bereits im April 2001 beantragt. Nach Auffassung des LG bestand allerdings unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt ein Unterlassungsanspruch zu Gunsten des Senders. Die Rundfunkanstalt könne im konkreten Fall weder Titel- noch Markenschutz in Anspruch nehmen, entschieden die Kölner Richter.

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