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22.11.2001; 15:05 Uhr
Privatsender: Änderungen bei Urheberrechtsreform unzureichend
VPRT kritisiert Zwangsschlichtung bei gemeinsamen Vergütungsregelungen als "nicht hinnehmbar"

Nach den Zeitschriftenverleger haben auch die Privatsender die von der Bundesregierung angekündigten Änderungen bei der Urheberrechtsreform als unzureichend kritisiert. Der Präsident des Verbandes Privater Rundfunk und Telekommunikation (VPRT), Jürgen Doetz, erklärte am 22.11.2001, vor allem mit Blick auf die nach wie vor geplante Zwangsschlichtung bei der Aufstellung gemeinsamer Vergütungsregelungen sei auch der überarbeitete Regierungsentwurf "nicht hinnehmbar". Für die privaten Rundfunkanbieter sei es unannehmbar, dass es den Gewerkschaften möglich sein solle, Medienunternehmen vor eine Schlichtungsstelle oder ein Oberlandesgericht zu zwingen, das nach "billigem Ermessen" Vergütungsregelungen aufstellen könne. Nach Auffassung von Doetz sind die geplanten Regelungen "einzigartig und in höchstem Maße bedenklich". Die Zwangsschlichtung sei unvereinbar mit der verfassungsrechtlich gewährleisteten Koalitionsfreiheit. Ähnlich hatte sich unmittelbar nach Bekanntwerden der Änderungspläne der Bundesregierung auch der Präsident des Verbands Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), Hubert Burda geäußert.

Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) hat am 20.11.2001 erklärt, dass die Bundesregierung im Streit um die geplante Reform des Urhebervertragsrechts dem heftigen Widerstand der Verwertungswirtschaft nachgeben werde. Däubler-Gmelin kündigte einen überarbeiteten Gesetzentwurf an, der die Bedenken vor allem der Verlage in großem Umfang aufgreifen werde. Von den Änderungen betroffen ist vor allem die geplante Einführung eines gesetzlichen Anspruchs der Urheber auf angemessene Vergütung. Entgegen den ursprünglichen Plänen soll der Anspruch nur noch gegenüber dem unmittelbaren Vertragspartner der Urheber bestehen und nicht gegenüber allen berechtigten Werknutzern. Der Anfang Juni 2001 von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der vertraglichen Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern hatte gerade einen solchen "Durchgriffsanspruch" vorgesehen, was innerhalb der Verwertungswirtschaft für erhebliche Unruhe gesorgt hatte. Festhalten will die Bundesregierung aber erklärtermaßen an ihrer Absicht, bei der Frage der Angemessenheit von Nutzungsentgelten die Rolle gemeinsamer Vergütungsregelungen zu stärken.

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