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23.11.2001; 14:53 Uhr
Verlage und Autoren erhalten nachträgliche Vergütung für Kopienversand
Kultusministerkonferenz sagt VG Wort 9,25 Millionen Mark zu

Verlage und Autoren erhalten für den Versand von Kopien durch deutsche Bibliotheken nachträglich eine Entschädigung. Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels (Börsenverein) teilte am 23.11.2001 mit, die Kultusministerkonferenz habe der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) eine pauschale rückwirkende Vergütung in Höhe von 9,25 Millionen Mark zur Ausschüttung an Urheber und Verleger zugesagt. Mit dem Betrag sollen Versandvorgänge vor dem 1.10.2000 abgegolten werden, die nicht mehr individuell erfasst werden konnten. Der Börsenverein, der ein entsprechendes Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) erstritten hatte, äußerte sich zufrieden. "Aus Sicht der Verlage ist neben den Mehreinnahmen besonders erfreulich, dass alle Beteiligten nach der Klärung der grundsätzlichen Rechtsfragen durch den Bundesgerichtshof konstruktiv an einer umfassenden Lösung der Problematik gearbeitet haben«, meinte Börsenvereinsjustiziar Christian Sprang. Für die Zukunft sei es allerdings wichtig, auch den Kopienversand ausländischer Bibliotheken in den Griff zu bekommen. Nachdem mit den deutschen Bibliotheken ein vernünftiges Modell gefunden wurde, müsse verhindert werden, dass rechtswidrige Dumpingangebote aus dem Ausland die Rechtsinhaber in diesem Bereich um die Früchte ihrer Tätigkeit bringen.

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[IUM/jz]

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