Forschungsdatenzugang auf X
Das Landgericht Berlin II hat in der vergangenen Woche den Kurznachrichtendienst X im Eilverfahren dazu verurteilt, Democracy Reporting International einen zeitlich befristeten, unbeschränkten Forschungszugang zu allen öffentlich verfügbaren Daten von X zu gewähren. Dies gab die Gesellschaft für Freiheitrechte, die das Verfahren zusammen mit Democracy Reporting International geführt hatte, in einer Pressemitteilung bekannt.
Der Anspruch stützt sich auf Artikel 40 Abs. 12 Digital Services Act (DSA), nach dem u.a. sehr große Online-Plattformen (Art. 33 Abs. 1 DSA) Forschungseinrichtungen einen Zugang zu bestimmten Daten zu gewähren haben. Ziel von Democracy Reporting International sei es zu erforschen, ob es auf X zu Wahlbeeinflussung im Vorfeld der Bundestagswahl kommt. Das Landgericht (LG) Berlin II begründete seine Entscheidung daher damit, dass ein weiteres Abwarten das Forschungsprojekt vereiteln würde, da die Bundestagswahl unmittelbar bevorstehe.
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