Freiwilliger Desinformationverhaltenskodex im Digital Services Act
In den Digital Services Act ist nun mit Genehmigung der Europäischen Kommission und des European Board for Digital Services ein Verhaltenskodex für die Bekämpfung von Desinformation eingebunden. Dies gab die Europäische Kommission in einer Pressemitteilung bekannt.
Mit seiner Integration kann die vollständige Einhaltung des Kodex als angemessene Risikominderungsmaßnahme für Unterzeichner:innen, die als sehr große Online Plattformen oder Online Dienste benannt sind, angesehen werden. Damit wird der Kodex zu einem wichtigen und aussagekräftigen Maßstab für die Einhaltung des Digital Services Acts (DSA). Die Einhaltung der Verpflichtungen aus dem Kodex wird auch Teil der jährlichen unabhängigen Prüfung sein, der diese Plattformen und Dienste im Rahmen des DSA unterzogen werden.
Die Einbeziehung des Kodex wird zum 1. Juli 2025 wirksam.
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