Springer-Verlag zu 90.000 Mark Schadensersatz verurteilt
Der Springer-Verlag ist wegen eines Spiels in seinem Internetangebot bild.de zur Zahlung von 90.000 Mark Schadensersatz an Angela Ermakowa verurteilt worden. Die neunte Kammer des Landgerichts München I (LG) entschied am 14.11.2001 durch Stuhlurteil, dass das bei bild.de angebotene Onlinespiel "Klick die Ermakowa" die Persönlichkeitsrechte der ehemaligen Geliebten von Boris Becker verletzte (Az. 9 O 11617/01). Die Klägerin hatte mit 180.000 Mark mehr als doppelt so viel Schadensersatz verlangt wie vom Gericht zugesprochen. Die Richter bezeichneten die umstrittenen Seiten in der mündlichen Verhandlung nach Angaben der Süddeutschen Zeitung (SZ) als "extrem herabwürdigend", berücksichtigten bei ihrem Urteil aber auch, das sich Ermakowa zu der als "Samenraub-Affäre" bekannt gewordenen Angelegenheit selbst öffentlich geäußert hatte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Urteilsbegründung liegt noch nicht vor.
In dem umstrittenen Internetspiel wurden Boris Becker und Angela Ermakowa in Art einer Fotokollage in einer Besenkammer dargestellt. Beim Spiel galt es, die sich rasch bewegende Abbildung von Ermakowa innerhalb kurzer Zeit mit dem Mauszeiger anzuklicken. Bei Erfolg erschien auf dem Bildschirm die Meldung "Ganz quickie zehn Millionen versenkt". Verfehlte der Spieler die Abbildung, hieß es "Das ging ja wohl eher in die Hose. Gleich noch mal ran an die Maus." Am unteren Bildrand wurden gleichzeitig veränderliche Skalen für Alkoholisierung, Potenz und Kontostand dargestellt. Nach Angaben des Rechtsanwalts von Ermakowa, Hansjörg Staehle, wurde das Spiel innerhalb von zwei Wochen vermutlich von mehr als 18 Millionen Besucher abgerufen. Die Russin hatte dem Springer-Verlag noch im Sommer 2001 das Anbieten des Spiels durch eine einstweilige Verfügung gerichtlich untersagen lassen.
Institutionen:
Permanenter Link zu dieser News Nr. 445:
https://www.urheberrecht.org/news/445/
Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.
Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.
Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!
Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.