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15.11.2001; 16:27 Uhr
Wissenschaftler raten bei Software-Patentierung zu "europäischem Weg"
Studie für das Bundeswirtschaftsministerium

Deutsche Wissenschaftler raten im Streit um die Patentierbarkeit von Computerprogrammen zu einem "europäischen Weg". Das Karlsruher Fraunhofer Institut für Systemtechnik und Innovationsforschung (ISI) und das Münchener Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Patent-, Urheber- und Wettbewerbsrecht (MPI) empfehlen in einer im Auftrag des Bundeswirtschaftsministerium erstellten Studie, nicht dem US-amerikanischen Modell der breiten Patentierbarkeit von Software zu folgen. Nur so könne die hohe Innovationsdynamik im Softwarebereich und Besonderheiten der Softwareentwicklung angemessen berücksichtigt werden. Stattdessen sollte auf europäischer oder internationaler Ebene eine Rechtsvereinheitlichung angestrebt werden, um für alle Beteiligten Rechtssicherheit zu schaffen. Außerdem schlagen die Gutachter vor, Patente schneller zu prüfen, bessere Recherchemöglichkeiten nach bestehenden Patenten zu schaffen und die Kosten für Anmeldung und Durchsetzung von Patenten zu senken. Nach Überzeugung der Forschungsinstitute können nur so strukturell bedingte Nachteile kleinerer und mittlerer Unternehmen bei der Nutzung des Patentwesens verringert werden.

Nach deutschem Recht sind Computerprogramme als Sprachwerke urheberrechtlich geschützt. Ein Patentschutz ist nach dem deutschen Patentgesetz (PatG) und dem Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ) ausgeschlossen. Anders ist die Rechtslage in den Vereinigten Staaten, wo seit längerem die Möglichkeit zur Erteilung von Softwarepatenten besteht. Die Europäische Kommission drängt seit längerem auf eine Vereinheitlichung der Patentvorschriften der EU-Mitgliedsstaaten. Innerhalb der Kommission haben sich dabei nach Zeitungsberichten nach monatelangem Streit inzwischen die Kräfte durchgesetzt, die eine Patentierbarkeit von Software befürworten. Der für den Binnenmarkt zuständige EU-Kommissar Frits Bolkestein will angeblich noch bis Ende 2001 einen entsprechenden Richtlinienvorschlag vorlegen. Programme sollen allerdings auch nach dem Willen Bolkesteins nur dann schutzfähig sein, wenn sie im Zusammenhang mit Hardware patentiert werden. In der Vergangenheit hatten sich vor allem Bolkesteins Kollegen Mario Monti und Erkki Likkanen gegen die Patentierbarkeit von Computerprogrammen ausgesprochen. Monti befürchte bei Inkrafttreten entsprechender Regelungen ein weiteres Erstarken großer US-Konzerne auf den europäischen Märkten, Likkanen Hindernisse für Forschung und Entwicklung in der EU.

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