Brüssel für Patentierbarkeit von Computerprogrammen
Die Patentierbarkeit von Computerprogrammen ist möglicherweise auch in der Europäischen Union (EU) nur noch eine Frage der Zeit. Die Financial Times Deutschland (FTD) meldet am 24.10.2001, der für den Binnenmarkt zuständige EU-Kommissar Frits Bolkestein habe sich nach monatelangem Streit innerhalb der Kommission mit seinen Plänen durchgesetzt, auch für Software die Möglichkeit zur Erlangung eines Patentschutzes zu schaffen. Programme sollen allerdings nur dann schutzfähig sein, wenn sie im Zusammenhang mit Hardware patentiert werden. Nach dem Bericht der FTD will Bolkestein noch bis Ende 2001 einen entsprechenden Richtlinienentwurf vorlegen. Die Zeitung zitiert einen nicht genannten Kommissionsmitarbeiter, durch die Initiative solle "auf europäischer Ebene ein einheitlicher Patentschutz geschaffen werden, um Innovation bei der Softwareentwicklung zu fördern". Wie die Zeitung weiter berichtet, hatten sich in der Vergangenheit vor allem Bolkesteins Kollegen Mario Monti und Erkki Likkanen gegen die Patentierbarkeit von Computerprogrammen ausgesprochen. Monti befürchte bei Inkrafttreten entsprechender Regelungen ein weiteres Erstarken großer US-Konzerne auf den europäischen Märkten, Likkanen Hindernisse für Forschung und Entwicklung in der EU. Nach geltendem Recht sind Computerprogramme als Sprachwerke urheberrechtlich geschützt. Ein Patentschutz ist nach dem deutschen Patentgesetz (PatG) und dem Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ) dagegen ausgeschlossen. In den USA sind Softwarepatente dagegen seit langem möglich.
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