mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
29.10.2001; 16:46 Uhr
Liberty will von Fernsehsendern Beteiligung an MHP-Kosten
"Wir können nicht auch noch MHP finanzieren, das gibt unser Geschäftsplan nicht her"

Nach dem Willen des Kabelnetzbetreibers Liberty Media sollen die deutschen Fernsehsender die Mehrkosten für die Einführung der Multimedia Home Platform (MHP) übernehmen. Wie die Süddeutschen Zeitung (SZ) am 29.10.2001 berichtet, macht das Unternehmen die Verwendung der offenen Schnittstelle beim Ausbau der deutschen Kabelnetze davon abhängig, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und die private Rundfunkunternehmen in Deutschland den durch die Verwendung von MHP entstehenden Mehraufwand in Höhe von bis zu 1,5 Milliarden Mark tragen. ARD, ZDF und die Kirch-Gruppe haben die Forderung nach dem Bericht der SZ bereits zurückgewiesen. Der Einsatz des MHP-Standards wäre Voraussetzung dafür, dass in Zukunft außer den Netzbetreibern auch andere Unternehmen die Kabelnetze für neue digitale Dienste ohne Einschränkungen nutzen könnten. Die deutschen Landesmedienanstalten drängen Liberty Media deshalb zur Verwendung der Plattform, um die Marktoffenheit der Kabelnetze und die Vielfalt des Programmangebots sicherzustellen. Das Unternehmen hat Anfang September für knapp elf Milliarden Mark sechs regionale Kabelnetze von der Deutschen Telekom mit mehr als zehn Millionen Teilnehmern übernommen. Die Genehmigung des Bundeskartellamts dafür steht allerdings noch aus.

Wie die SZ berichtet, lehnt Liberty Media den Einsatz des MHP-Standards nach eigenen Angaben ausschließlich aus Kostengründen ab. Das Blatt zitiert die Präsidentin des Unternehmens, Miranda Curtis, in diesem Zusammenhang mit den Worten: "Wir können nicht auch noch MHP finanzieren, das gibt unser Geschäftsplan nicht her." Liberty Media hatte vor wenigen Wochen angekündigt, beim Ausbau der deutschen Kabelnetze bis zu zehn Millionen sogenannte "Set-Top-Boxen" verschenken zu wollen, die zur Nutzung neuer digitaler Dienste über den Kabelanschluss erforderlich sind. Dabei sollten aber nicht MHP-taugliche Geräte zum Einsatz kommen, weil sie nach Angaben von Liberty Media deutlich günstiger sind. Der Kabelnetzbetreiber will seinen Widerstand gegen den MHP-Standard nach dem Bericht der SZ aber sofort aufgeben, wenn die Fernsehsender die entsprechenden Mehrkosten übernehmen. "Wenn die Sender bereit sind, MHP mit 60 bis 80 Euro (etwa 120 bis 160 Mark, d. Red.) pro Box zu bezahlen, dann ist das okay, dann nehmen wir sofort MHP", meinte Curtis dazu gegenüber der Zeitung.

Die Deutsche Telekom hat sich Anfang September 2001 mit Liberty Media über den Verkauf ihrer letzten sechs regionalen Kabelnetze geeinigt. Liberty Media bekommt mit dem Kauf Zugriff auf mehr als zehn Millionen angeschlossene Haushalte, die etwa 40 Prozent des deutschen Kabelmarktes ausmachen. Der vereinbarte Kaufpreis von 5,5 Milliarden Euro (etwa 10,8 Milliarden Mark) wird aber nur fällig, wenn das Bundeskartellamt die Übernahme genehmigt. Falls das Geschäft zustande kommt, will Liberty Media nach eigenen Angaben in den nächsten Jahren jährlich bis zu 1,9 Milliarden Mark (ca. eine Milliarde Euro) in den Ausbau der Kabelnetze und den in den Aufbau neuer Angebote stecken. Dabei sollen in Deutschland rund 10.000 neue Stellen geschaffen werden. Liberty Media will die Breitbandnetze auf die zukunftsträchtige digitale Technik umstellen und dort ab Sommer 2002 40 zusätzliche Fernsehprogramme, Internetzugang per Kabel und interaktives Fernsehen anbieten. Die monatliche Gebühr dafür soll zwischen 20 und 30 Mark liegen, einschließlich des Dekoders. Das Unternehmen rechnen nach eigenen Angaben damit, dass es etwa ein halbes Jahr dauern wird, bis eine ausreichende Anzahl von entsprechenden Geräten beschafft ist.

Institutionen:

[IUM/jz]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 417:

https://www.urheberrecht.org/news/417/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.