Kopierschutz von Windows XP geknackt
Der Kopierschutz des erst vor wenigen Tagen neu auf den Markt gekommenen Betriebssystems Windows XP der amerikanischen Microsoft Corporation ist anscheinend geknackt worden. Das Softwareunternehmen Bitarts aus dem englischen Nottingham teilte mit, im Internet sei seit kurzem ein nur vier Kilobyte großes Programm im Umlauf, mit dem der Aktivierungsmechanismus von Windows XP vollständig entfernt werden könne. Anschließend sei es möglich, Kopien der Software auf CD zu brennen, die auf beliebigen Rechnern uneingeschränkt lauffähig sei. Erhältlich ist das Programm nach Angaben der Kopierschutzexperten unter anderem auf Internetseiten aus dem Fernen Osten und über die Dateitauschbörse Morpheus. Der Gründer und Technologiechef von Bitarts, John Safa, sprach von einer "vollständigen Entfernung des Registrierungsprozesses" und meinte, es sei wirklich beeindruckend, wie sauber das Programm geschrieben worden sei. Die Erwartung von Microsoft, mit der sogenannten Produktaktivierung dem Problem der Raubkopien Herr zu werden, bezeichnete Safa als "naiv". Deutsche Programmierer hatten bereits im Juli 2001 gewarnt, der Kopierschutz von Windows XP habe schwere Lücken und sei verhältnismäßig leicht zu umgehen.
Microsoft hatte große Hoffnungen darauf gesetzt, mit dem neuen Verfahren die Anfertigung von Raubkopien seiner Programme einzudämmen. Das neue Betriebssystem Windows XP und das neue Office XP sollten nach den Plänen des Unternehmens nur noch dann uneingeschränkt nutzbar sein, wenn der Nutzer die jeweilige Lizenz für einen bestimmten PC registrierte. Bei dieser sogenannten "Produktaktivierung" sollten aus einer CD-Kennung und Hardware-Merkmalen des jeweiligen Rechners eine Produkt-Kennung errechnet werden, die verschlüsselt per Internet oder Telefon an Microsoft übermittelt werden sollte. Anschließend hätte der Nutzer auf gleichem Wege einen Freischaltcode erhalten. Ohne die Freischaltung hätte das Betriebssystem nach 30 Tagen den Dienst verweigert, die Anwendungsprogramme des Microsoft Office wären nach einer bestimmten Anzahl von Aufrufen nicht mehr nutzbar gewesen. Als Folge dieses Verfahrens wären Kopien "für den Hausgebrauch", also zum Beispiel für ein Zweitgerät, nicht mehr möglich gewesen. Betriebssystem und Anwendungsprogramme wären nur noch auf dem Rechner gelaufen, für den sie freigeschaltet wurden. Ebenfalls nicht mehr möglich wäre es gewesen, Lizenzen getrennt vom Rechner an Dritte weiterzuverkaufen. Die Programme hätten auf dem Rechner des Käufers nicht mehr funktioniert.
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