Informationswirtschaft kritisiert Rundfunkgebühren auf PCs
Die deutsche Informationswirtschaft lehnt die Pläne der Länder ab, Rundfunkgebühren ab 2005 auch auf internetfähige PCs zu erheben. Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) warnte am 30.10.2001 in Berlin vor einem "drohenden Imageschaden für den High-Tech-Standort Deutschland" und empfahl dringend, die Einbeziehung von PCs unter die Gebührenpflicht zu überdenken. Die bekannt gewordenen Pläne liefen der erklärten Absicht der Bundesregierung entgegen, den freien Zugang zum Internet aus wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Gründen zu fördern. Außerdem kritisierte der Verband, der Ausbau der Online-Angebote der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sei längt nicht mehr von ihrem Grundversorgungsauftrag gedeckt. Die Ministerpräsidenten der Länder hatten sich Ende Oktober grundsätzlich darauf verständigt, ab 2005 Rundfunkgebühren nicht wie bisher auf jedes Empfangsgerät, sondern pro Haushalt oder Betrieb zu erheben. Rundfunkgebühren sollen dabei erstmals auch dann fällig werden, wenn im jeweiligen Haushalt oder Betrieb nur ein internetfähiger PC vorhanden ist. Die Länder wollen damit verhindern, dass die Rundfunkgebührenpflicht im Lauf der Zeit durch das erwartete Zusammenwachsen von Rundfunk und Internet unterlaufen wird. Nach dem geltenden Rundfunkstaatsvertrag (RfStV) sind PCs, die zum Rundfunkempfang geeignet sind, bis zum Jahr 2004 von der Gebührenpflicht befreit.
Der Geschäftsführer von BITKOM, Bernhard Rohleder, meinte zu den bekannt gewordenen Plänen in Berlin, der Vorstoß der Bundesländer sei "international einzigartig". Eine pauschale Gebühr für den Empfang des Radio- oder Fernsehprogramms über das Internet werde den technischen Möglichkeiten dieses Mediums nicht gerecht. Rohleder wies darauf hin, dass das Internet eine nutzungsabhängige Abrechnung abgerufener Inhalte ermögliche. Im Gegensatz zu pauschalen Gebühren zahle der jeweilige Nutzer dann nur für die Angebote, die er tatsächlich in Anspruch nehme. "Man kann nicht einfach einen Computer mit einer Gebühr belegen, nur weil die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nun auch im Internet Angebote zur Verfügung stellen", kritisiert der BITKOM-Geschäftsführer. Rohleder forderte, die Erhebung von Rundfunkgebühren und die Finanzierung öffentlich-rechtlicher Angebote im Internet müssten deshalb getrennt werden. Außerdem meinte er, die Anzahl von Haushalten oder Betrieben, in denen nur ein internettauglicher PC, aber kein Rundfunkgerät vorhanden sind, dürfte "verschwindend gering" sein. Rohleder sprach sich dafür aus, PCs deshalb auch in Zukunft von der Rundfunkgebührenpflicht auszunehmen. Eine solche Regelung werde auch das Gebührenaufkommen nicht wesentlich beeinflussen.
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