Keine Beweislastumkehr bei Neuregelung der Rundfunkgebühren
Bei der Neuregelung der Rundfunkgebühren wird es bezüglich des Vorhandenseins von Rundfunkempfängern in Haushalten oder Betrieben nicht zu einer Beweislastumkehr kommen. Entsprechende Meldungen in den Medien berichtigte am 30.10.2001 der Leiter der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei, Staatssekretär Klaus Rüter. Rüter stellte klar, entgegen anderslautenden Berichten bleibe es bei der bisherigen Auskunfts- beziehungsweise Anmeldepflicht der Geräteinhaber. Er ergänzte, die Besitzer von Rundfunkempfängern seien allerdings verpflichtet, auf Anfrage zu erklären, ob sie ein Gerät zum Empfang bereit hielten oder nicht. Eine solche Mitwirkungspflicht sei auch zumutbar und angemessen. Konkretisiert werden soll das neue Gebührenmodell nach Auskunft von Rüter bis zur nächsten Jahreskonferenz der Ministerpräsidenten, die im Herbst 2002 stattfinden wird. Dabei gehe es auch darum, dass der notwendige Finanzbedarf von ARD und ZDF weiterhin sichergestellt werden könne, um Gebührenerhöhungen auszuschließen.
Die Ministerpräsidenten haben sich Ende Oktober 2001 grundsätzlich darauf verständigt, ab 2005 Rundfunkgebühren nicht wie bisher auf jedes Empfangsgerät, sondern einmal pro Haushalt oder Betrieb zu erheben. Rundfunkgebühren sollen nach der Vereinbarung erstmals auch dann fällig werden, wenn im jeweiligen Haushalt oder Betrieb nur ein internetfähiger PC vorhanden ist. Mit der näheren Ausgestaltung der Regelung beauftragten die Länderchefs den rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Kurt Beck (SPD), der als Vorsitzender der Rundfunkkommission der Länder deren Medienpolitik koordiniert. Ob sich das Gebührenaufkommen durch die Neuregelung ändern wird, ist unklar. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten befürchten bei Einführung einer haushaltsbezogenen Rundfunkgebühr Mindereinnahmen von 857 Millionen Mark im Jahr. ARD und ZDF hatten deshalb im Vorfeld versucht, einen Aufschub bei der Reform der Rundfunkgebühren zu erreichen.
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