Strafanzeige gegen Plattenfirma wegen Kopierschutz bei Musik-CD
Ein Verbraucher hat aus Verärgerung über den Kopierschutz einer Musik-CD gegen die Bertelsmann Music Group (BMG) Strafanzeige gestellt. Wie das Netzmagazin Telepolis des Heise-Verlags am 30.10.2001 meldet, wirft der enttäuschte Musikfan, der vorerst ungenannt bleiben möchte, dem Unternehmen Betrug, Computerbetrug und Verstöße gegen das Urheberrecht vor. Grund der Anzeige waren nach dem Bericht des Magazins vergebliche Versuche, eine im Laden gekaufte Musik-CD mit dem Titel "Just the best" auf dem eigenen PC abzuspielen, zu kopieren und in das MP3-Format umzuwandeln. Grund sei vermutlich der Einsatz eines Kopierschutzverfahrens, dass das Auslesen von Musik-CDs in den CD-ROM-Laufwerken von Computern verhindert. Wie Telepolis weiter berichtet, beklagt sich der Mann, die Verpackung der CD habe keinen Hinweis auf diesen Kopierschutz enthalten. Er fühle sich deshalb getäuscht und in seinen Rechten als Verbraucher beschnitten. Mangels anderweitiger Hinweise dürfe er davon ausgehen, dass sich Musik-CDs auch auf Rechnern abspielen ließen, alles andere sei "völlig unüblich", zitiert das Magazin den Mann. Dass er erwarten könne, dass sich die CD kopieren lasse, bestätige auch das deutsche Urheberrecht, das ihm ausdrücklich die Anfertigung von Vervielfältigungen zu privaten Zwecken in gewissem Umfang gestatte.
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