mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
15.10.2001; 15:53 Uhr
ARD und ZDF wollen Aufschub bei Reform der Rundfunkgebühren
Pleitgen und Stolte für Beibehaltung der bisherigen Regelung - Entscheidung Ende Oktober

ARD und ZDF wollen einen Aufschub bei der von den Bundesländern geplanten Reform der Rundfunkgebühren. Der ARD-Vorsitzende Fritz Pleitgen (WDR) und ZDF-Intendant Dieter Stolte sprachen sich in einem Schreiben an die Ministerpräsidenten der Länder dafür aus, auch über das Jahr 2005 hinaus Rundfunkgebühren wie bisher auf jedes Empfangsgerät und nicht einmalig pro Haushalt oder Betriebsstätte zu erheben. Einen entsprechenden Bericht der Süddeutschen Zeitung (SZ) vom 15.10.2001 bestätigte ARD-Sprecherin Gudrun Hindersin am gleichen Tag gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Die Länder befürchten, dass bei einem weiteren Zusammenwachsen von Rundfunk und Internet die bis 2004 geltende Befreiung von PCs von der Rundfunkgebühr auf Dauer nicht zu halten sein wird. Sie überlegen deshalb, die gerätebezogene Rundfunkgebühr durch eine haushalts- bzw. betriebsbezogene Rundfunkabgabe abzulösen. ARD und ZDF erwarten in diesem Fall Mindereinnahmen von 857 Millionen Mark im Jahr.

Nach dem Bericht der SZ begründen Pleitgen und Stolte ihren Vorschlag damit, dass das Zusammenwachsen von Fernsehen und Internet, das Anlass für die Reformüberlegungen gewesen sei, weit langsamer voran gehe als ursprünglich gedacht. Deshalb solle die weitere Entwicklung abgewartet und die bisherigen Regelungen bis auf Weiteres beibehalten werden. Wie die SZ weiter berichtet, warnen Pleitgen und Stolte in dem Schreiben, die andernfalls drohenden Gebührenausfälle könnten ARD und ZDF "nicht verkraften". Ob die Mindereinnahmen dadurch ausgeglichen werden könnten, dass künftig alle Schwarzseher zur Kasse gebeten würden, sei zweifelhaft, meinten die Intendanten. ARD-Sprecherin Hindersin betonte gegenüber dpa, die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wollten eine Neuregelung, die für die Gebührenzahler keine zusätzlichen Belastungen bringe. ARD und ZDF ständen im Moment mit den Ländern in "konstruktiven Gesprächen". Entschieden wird über die Angelegenheit voraussichtlich auf einer Konferenz der Ministerpräsidenten der Länder Ende Oktober 2001 in Saarbrücken.

Forderungen nach einer Reform der Rundfunkfinanzierung gibt es schon seit Längerem. Die Medienreferenten der Bundesländer setzen sich bereits seit April 2000 dafür ein, die Rundfunkgebühren durch eine allgemeine Abgabe zu ersetzen. Zuletzt hatte Ende August die FDP in Nordrhein-Westfalen gefordert, durch die Einführung einer Rundfunkabgabe die Rundfunkgebühren deutlich zu senken. Die Liberalen kritisierten damals, das derzeitige Einzugssystem, bei dem einzelne Geräte angemeldet würden, sei durch die technische Entwicklung überholt. Man könne heutzutage davon ausgehen, dass in jedem Haushalt und Unternehmen Rundfunkempfänger vorhanden seien. Wer wirklich keinen Rundfunk empfange, solle einer entsprechenden Zahlungsaufforderung widersprechen können, damit aus der Rundfunkabgabe keine "versteckte Steuer" werde. Befürworter einer Rundfunkabgabe hoffen, dass durch die größere Zahl der Abgabenpflichtigen und den geringeren Verwaltungsaufwand die Abgabe insgesamt bis zu ein Drittel niedriger ausfallen könnte als die jetzige Rundfunkgebühr. ARD und ZDF haben sich gegenüber den Vorschlägen schon in der Vergangenheit sehr zurückhaltend gezeigt. Sie befürchten bei der Einführung einer "Rundfunksteuer" außer Gebührenausfällen auch wachsenden Einfluss des Staates auf die Rundfunkanstalten und damit eine Gefährdung der vom Bundesverfassungsgericht geforderten "Staatsferne" der Öffentlich-rechtlichen.

Institutionen:

[IUM/jz]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 396:

https://www.urheberrecht.org/news/396/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.