mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
16.10.2001; 17:02 Uhr
Medienanstalten nehmen zu Reformplänen für Medienaufsicht Stellung
"Zentrale Kommissionen müssen föderal be- und gegründet bleiben"

Die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) hat erstmals zu den Plänen der Bundesländer für eine Reform der Medienaufsicht Stellung genommen. Auf ihrer Sitzung am 15.10.2001 in Hannover beschäftigten sich die DLM vor allem mit den Ergebnissen einer Konferenz, die am 20. und 21.9.2001 in Heringsdorf stattgefunden hatte. Die Chefs der Staatskanzleien der Länder hatten sich dort unter anderem darauf verständigt, die Zersplitterung des Jugendschutzrechts zu beenden und für die Bereiche Inhaltsaufsicht, Digitaler Zugang und Medienkonzentration neue "zentrale Kommissionen" der Landesmedienanstalten zu schaffen, die verbindlich über ihnen vorgelegte Fragen entscheiden sollen. Während die DLM die Pläne zur Schaffung eines einheitlichen Jugendschutzrechts begrüßte, meldete sie im Zusammenhang mit den geplanten "zentralen Kommissionen" eine Reihe von Bedenken an. Eigene Vorschläge zu einer Reform der Medienaufsicht wollen die Landesmedienanstalten auf einer Konferenz am 19. und 20.11.2001 in Fulda vorlegen.

Die Direktoren meinten in ihrer Stellungnahme, der Zuschnitt der bestehenden "gemeinsamen Stellen" der Landesmedienanstalten lasse es zu, sie zu "zentralen Kommissionen" im Sinn der Heringsdorfer Beschlüsse weiterzuentwickeln. Dabei sei es grundsätzlich auch denkbar, in größerem Umfang externe Sachverständige einzubinden. Die DLM machte allerdings darauf aufmerksam, dass damit zwangsläufig ein teilweiser Funktionsverlust der Landesmedienanstalten einher ginge. Gerade dort aber habe sich im Laufe ihrer Tätigkeit ein hohes Maß an Expertenwissen gebildet, das bei einer Zuständigkeitsverlagerung auf neue Stellen brach liegen würde. Außerdem mahnten die Direktoren an, auch die geplanten "zentralen Kommissionen" müssten unabhängig von ihrer näheren Ausgestaltung in jedem Fall "föderal be- und gegründet" bleiben. Eine Fortentwicklung zu reinen Sachverständigenkommissionen sei damit nicht vereinbar.

Die Medienaufsicht, in Deutschland als Bestandteil der Kulturhoheit Ländersache, wird in den 16 Bundesländern von 15 Landesmedienanstalten wahrgenommen, in Berlin und Brandenburg von der gemeinsamen Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB). Die Landesmedienanstalten wachen darüber, dass die in den einzelnen Bundesländern ausgestrahlten privaten Rundfunkprogramme und Mediendienste die Vorschriften v. a. über Programmgestaltung, Werbesendungen und Jugendschutz einhalten. Bei der Aufsicht über bundesweit ausgestrahlte Rundfunkprogramme und Mediendienste führt diese Mehrfachzuständigkeit zu teilweise langwierigen Abstimmungsprozessen zwischen den einzelnen Anstalten. Die Landesmedienanstalten haben deshalb begonnen, die Medienaufsicht durch die Einrichtung gemeinsamer Gremien zu bündeln, etwa durch die Gemeinsame Stelle Jugendschutz und Programm (GSJP). Trotzdem ist die Arbeit der Medienwächter in der Vergangenheit in die Kritik geraten. Der Bundesbeauftragte für Kultur und Medien, Staatsminister Julian Nida-Rümelin (SPD), meinte erst Anfang August in einem Interview, nach seinem Eindruck seien die Landesmedienanstalten mit der Überwachung der Sender "zunehmend überfordert".

Institutionen:

[IUM/jz]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 401:

https://www.urheberrecht.org/news/401/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.