Privatsender begrüßen Mitteilung der Kommission zu Rundfunkfinanzierung
Die Privatsender sehen sich durch die Mitteilung der Europäischen Kommission (EK) zur Anwendung der Beihilfevorschriften auf die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bestätigt. Der Präsident des Verbands Privater Rundfunk und Telekommunikation (VPRT), Jürgen Doetz, erklärte am 18.10.2001 in München, der Verband begrüße die Klarstellung der Kommission, dass die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aus Gebühren eine staatliche Beihilfe darstelle. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland hätten das bisher stets bestritten. Die privaten Rundfunkunternehmen würden durch die Mitteilung im Streit um die Festlegung des Programmauftrags von ARD und ZDF gestärkt, meinte der VPRT-Präsident. Durch die Einstufung der Rundfunkgebühren als Beihilfe habe die Kommission in Zukunft die Möglichkeit, die Mittel an strengere Auflagen zu knüpfen und einzuschreiten, falls die Rundfunkanstalten mit den Geldern auftragsfremde Zwecke verfolgten. Ähnlich äußerte sich am gleichen Tag auch die Association of European Radios (AER), in dem sich die privaten Rundfunksender in der EU zusammengeschlossen haben. Die Mitteilung der Kommission sei ein Versuch, Klarheit und Sachlichkeit in ein Thema zu bringen, das in der Vergangenheit "zunehmend undurchsichtig" ("increasingly opaque") geworden sei, erklärte der Verband in Brüssel. Die Mitteilung stelle die Verpflichtung der Mitgliedsstaaten klar, den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und seine Erfüllung klar zu regeln und eine unabhängige Überwachung zu gewährleisten. Besondere Aufmerksamkeit sollen die Mitgliedsstaaten nach dem Willen der AER der Abgrenzung zwischen öffentlichen Angeboten und gewerblichen Angeboten ("public services and commercial services") widmen.
Die Kommission hatte am 17.10.2001 die besondere Rolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für die "demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse einer Gesellschaft" ausdrücklich anerkannt. Die EU-Mitgliedsstaaten könnten den öffentlich-rechtlichen Auftrag ihrer Rundfunkanstalten und deren Finanzierung grundsätzlich nach eigenem Ermessen gestalten. Die Kommission erklärte, bei der Ausgestaltung des öffentlichen Auftrags stehe es den Mitgliedsstaaten auch frei, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu einem ausgewogenen und abwechslungsreichen Angebot zu verpflichten. Dazu könne beispielsweise auch Unterhaltung und Sport gehören. Die Mitgliedsstaaten müssten den öffentlichen Auftrag allerdings klar regeln, förmlich an bestimmte Körperschaften vergeben und seine Erfüllung von unabhängigen Behörden überwachen lassen, forderte die Kommission. Damit man Missbrauch feststellen und die Verhältnismäßigkeit der Beihilfen überprüfen könne, müssten auch die Finanzierungsquellen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten offengelegt werden. Für den Fall beihilfebedingter Wettbewerbsverzerrungen behielt sich die Kommission Maßnahmen ausdrücklich vor. Einschreiten werde man vor allem dann, wenn sich herausstelle, dass öffentliche Gelder nicht zur Erfüllung des Auftrags der Rundfunkanstalten erforderlich sei, warnte die Behörde.
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