Bewegung im Streit um Urheberrechtsreform?
In den Streit um die Urheberrechtsreform kommt möglicherweise wieder Bewegung. Das Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel (Börsenblatt) meldet am 5.11.2001, die Bundesregierung werde Mitte November bekannt geben, welche Änderungsempfehlungen des Bundesrats in den Regierungsentwurf zur Urheberrechtsreform eingearbeitet werden sollen. Die Länderkammer hatte im Juli 2001 erhebliche Bedenken gegen die von der Bundesregierung vorgeschlagene Neuregelung des Urhebervertragsrechts angemeldet und das Kabinett aufgefordert, den Gesetzentwurf noch einmal zu überarbeiten. Damit mehren sich die Anzeichen dafür, dass die deutsche Verwertungswirtschaft mit ihrem Widerstand gegen das Gesetzesvorhaben erfolgreich war. Bereits Mitte Oktober 2001 war bekannt geworden, dass die Bundesregierung ihren bisherigen Plan aufgegeben hat, den Gesetzentwurf bis Ende des Jahres in Kraft treten zu lassen. Die Verlagswirtschaft, die öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunksender, die Filmhersteller, die Werbewirtschaft und die Bühnen in Deutschland haben den Gesetzentwurf in den letzten Monaten in beispielloser Einmütigkeit heftig kritisiert. Unterstützt wird die Initiative der Bundesregierung vor allem von den Gewerkschaften und den deutschen Urheberverbänden und -vereinigungen.
Nach dem Bericht des Börsenblatts hat am 1.11.2001 in Berlin ein Gespräch des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels (Börsenverein) mit dem für das Gesetzgebungsvorhaben zuständigen Beamten des Bundesjustizministeriums, Elmar Hucko, stattgefunden. Für den Börsenverein habe an dem Gespräch dessen Justitiar, Christian Sprang, und der Vorsitzende des Urheber- und Verlagsrechtsausschusses des Verbands, Wulf von Lucius, teilgenommen. Weiter heißt es in der Meldung, "nach dem jetzigen Stand" werde die Bundesregierung am 14.11.2001 bekannt gegeben, "welche Änderungsempfehlungen des Bundesrates in das neue Gesetz eingearbeitet werden". Hucko hatte bereits am 19.10.2001 auf den Münchener Medientagen mitgeteilt, die von der Bundesregierung geplante Reform des Urhebervertragsrechts werde bis Ostern 2002 in Kraft treten. Der Ministerialdirektor kündigte in München außerdem an, das Bundesjustizministerium werde in den nächsten Wochen weitere Gespräche mit Verwertern und Verbänden führen. Nach den bisher bekannt gewordenen Plänen der Bundesregierung sollte der von Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) Anfang Juni 2001 vorgelegte Gesetzentwurf bis Ende des Jahres 2001 im Bundestag verabschiedet werden.
Der Bundesrat hatte die Bundesregierung in seiner Sitzung vom 13.7.2001 aufgefordert, eine Reihe von Fragen in Zusammenhang mit dem geplanten Gesetz zur Stärkung der vertraglichen Stellung der Urheber und ausübenden Künstler zu überprüfen. Vor allem solle geklärt werden, ob die geplante Einführung gesetzlicher Vergütungsansprüche tatsächlich erforderlich sei, um die Rechtsstellung der Urheber zu verbessern. Die Bundesländer warnten, die Bestimmung der Angemessenheit werde die Gerichte vor erhebliche Schwierigkeiten stellen. Darüber hinaus bat der Bundesrat, dafür Sorge zu tragen, dass im Fall der Einführung gesetzlicher Vergütungsansprüche das Verhältnis der vertraglichen zu den gesetzlichen Vergütungsansprüchen ausdrücklich gesetzlich geregelt werde. Zu klären sei dabei insbesondere, wie bei einem Auseinanderfallen von gesetzlichem und vertraglichem Vergütungsanspruch etwa in Folge einer Abtretung zu verfahren sei. Zweifel äußerte die Länderkammer auch am Sinn der geplanten gemeinsamen Vergütungsregeln. Die gesetzliche Vermutung der Angemessenheit werde wohl auch in Verbindung mit der Regelung der gemeinsamen Vergütungsregeln keine flächendeckende angemessene Vergütung für Urheber erreichen. Zahlreiche Fragen aufgeworfen würden schließlich auch durch die vorgesehene Zwangsschlichtung im Verhältnis der Urheber zu einzelnen Werknutzern, die Festlegung von Vergütungsregelungen durch die Oberlandesgerichte und die Anforderungen an die Verhandlungsfähigkeit von Urheber- und Werknutzervereinigungen.
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