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10.09.2001; 15:48 Uhr
eBay nicht verantwortlich für angebotene DVD-Raubkopien
US-Bundesgericht: Schließung nach Benachrichtigung ausreichend - eBay: "Urteil äußert wichtig"

Der US-amerikanische Internet-Auktionshaus eBay kann nicht für Raubkopien von DVDs verantwortlich gemacht werden, die auf seinen Seiten von Dritten versteigert werden. Ein US-Bundesgericht entschied am 6.9.2001, das Unternehmen genüge seinen Pflichten, wenn es Auktionen, die fremde Urheberrechte verletzten, nach einer Benachrichtigung durch den Rechteinhaber unverzüglich schließe. Eine weitergehende Verantwortlichkeit scheide nach den Haftungserleichterungen des Digital Millenium Copyright Act (DMCA) aus. Ein Sprecher von eBay bezeichnete das Urteil als "äußerst wichtig" für das Unternehmen. Man sehe es als Bestätigung für die Vorkehrungen, die man zur Verhinderung von Urheberrechtsverletzungen getroffen habe. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Im Fall waren im Internet-Angebot von eBay Raubkopien einer 70er-Jahre-Dokumentation über die berühmt-berüchtigte "Familie" des US-Massenmörders Charles Manson angeboten worden. Ein Mitregisseur und Mitproduzent des Films, Robert Hendrickson, hatte das Auktionshaus deswegen im Jahr 2000 vor einem US-Bezirksgericht in Los Angeles auf mehrere Millionen US-Dollar Schadensersatz verklagt. Hendrickson stellte sich vor Gericht auf den Standpunkt, eBay habe gegen US-Bundesrecht verstoßen, das die mittelbare Verletzung ("vicarious infringement") von Urheberrechten und Warenzeichen verbiete. Die Haftungserleichterungen des DMCA seien auf den Sachverhalt nicht anwendbar. eBay vertrag dagegen der Auffassung, den gesetzlichen Sorgfaltspflichten genügt zu haben. Schadensersatzansprüche kämen schon deshalb nicht in Betracht, weil Hendrickson das Unternehmen nie, wie gesetzlich gefordert, über die Urheberrechtsverletzungen benachrichtigt habe.

Das Gericht schloss sich dem Standpunkt des Unternehmens in seiner Entscheidung ausdrücklich an. US-Bundesrichter Robert Kelleher meinte, eBay habe weder das Recht noch die Möglichkeit, alle einzelnen Auktionen vorab zu kontrollieren, wie es der DMCA für eine persönliche Verantwortlichkeit verlange. Das Internet-Auktionshaus sei in dieser Beziehung weniger einem herkömmlichen Versteigerungshaus vergleichbar, das die versteigerten Sachen in seine Obhut nehme, sondern eher dem Veranstalter eines Flohmarktes, der einzelne Stände zur selbständigen Nutzung vermiete. Alle Verträge kämen unmittelbar zwischen Versteigerer und Kunden zu Stande. eBay sei daran ebenso wenig beteiligt wie an der anschließenden Vertragsabwicklung.

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