mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
17.10.2001; 15:57 Uhr
Brüssel überlässt Rundfunkfinanzierung weitgehend EU-Mitgliedsstaaten
Kommission veröffentlicht Mitteilung zu Beihilfen für Radio und Fernsehen

Die Europäische Kommission (EK) überlässt die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks weitgehend den EU-Mitgliedsstaaten. Das ergibt sich aus einer Mitteilung zur Anwendung der Beihilfevorschriften auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, die die Kommission am 17.10.2001 in Brüssel beschloss. Die Mitgliedstaaten können danach den öffentlich-rechtlichen Auftrag der Rundfunkanstalten und deren Finanzierung grundsätzlich nach eigenem Ermessen gestalten und dabei ihre Präferenzen, ihre Geschichte und ihre Bedürfnisse berücksichtigen. Sie müssten den öffentlichen Auftrag allerdings klar regeln, förmlich an bestimmte Körperschaften vergeben und seine Erfüllung von unabhängigen Behörden überwachen lassen, forderte die Kommission. Damit man Missbrauch feststellen und die Verhältnismäßigkeit der Beihilfen überprüfen könne, müssten außerdem die Finanzierungsquellen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten offengelegt werden. Für den Fall beihilfebedingter Wettbewerbsverzerrungen behielt sich die Kommission Maßnahmen ausdrücklich vor. Einschreiten werde man vor allem dann, wenn sich herausstelle, dass öffentliche Gelder nicht zur Erfüllung des Auftrags der Rundfunkanstalten erforderlich sei, warnte die Behörde.

Die Kommission erkannte in ihrem Beschluss ausdrücklich die besondere Rolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für die "demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse einer Gesellschaft" an. Zu dieser besonderen Rolle hatten sich die EU-Mitgliedsstaaten erst vor kurzem im sogenannten Protokoll von Amsterdam über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk bekannt. Inhaltlichen Beschränkungen für die Arbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, die die private Verwertungswirtschaft in der Vergangenheit immer wieder gefordert hatte, erteilten die Kommission eine klare Absage. Die Wettbewerbshüter erklärten, es stehe den Mitgliedsstaaten bei der Ausgestaltung des öffentlichen Auftrags frei, die Rundfunkanstalten zur Bereitstellung eines "breiten Programmspektrums" und zu einem ausgewogenen und abwechslungsreichen Angebot zu verpflichten. Dazu könne beispielsweise auch Unterhaltung und Sport gehören. Nicht ausgeweitet werden dürfte der öffentlich-rechtliche Auftrag lediglich auf Tätigkeiten, die kaum den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse jeder Gesellschaft entsprechen dürften.

Hintergrund der Mitteilung der Kommission sind mehrere Beschwerden privater Rundfunkunternehmen aus der Europäischen Union (EU). Die Sender beklagen sich, die staatlichen Beihilfen für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten führten im europäischen Binnenmarkt zu nicht gerechtfertigten Wettbewerbsverzerrungen. Entsprechende Verfahren sind bei der Kommission bereits seit dem Jahr 1999 anhängig. Zwei Fälle, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Italien und Frankreich betreffen, sollen in Kürze entschieden werden. Außerdem anhängig sind in Brüssel Beschwerden über die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Dänemark, Griechenland, Irland, Österreich, Schweden. Entscheiden muss die Kommission demnächst auch über Anfragen aus Belgien und Großbritannien. Beide Länder haben bei der Behörde die Genehmigung staatlicher Beihilfen für ihren öffentlich-rechtlichen Rundfunk beantragt.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/jz]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 403:

https://www.urheberrecht.org/news/403/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.