Datenschützer äußern Bedenken gegen digitales Rechtemanagement
Datenschützer haben erhebliche Bedenken gegenüber Systemen zum digitalen Rechtemanagement (DRM) geäußert. Nach einem Bericht des Heise-Verlages warnten Fachleute am 27.8.2001 auf einer Tagung "Datenschutz und geistiges Eigentum im Internet" in Berlin, neuartige Abrechnungsverfahren dürften nicht dazu führen, dass in großem Umfang Datenspuren von Kunden aufgezeichnet und daraus detaillierte Nutzerprofile erstellt würden. Die Musikindustrie forderten die Datenschützer nach der Meldung auf, neue Zahlungsverfahren schon bei der Gestaltung möglichst datenschutzfreundlich zu gestalten und, wie gesetzlich gefordert, Datenvermeidung zu betreiben. Wie der Heise-Verlag weiter berichtet, sind nach Auffassung der Experten für einen Ausgleich zwischen Urhebern, Verwertern und Nutzern pauschale Urheberrechtsabgaben am besten geeignet, weil sie ohne personenbezogene Daten auskämen. Die Teilnehmer der Tagung, zu der der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit eingeladen hatte, befürchteten außerdem, dass die Einführung von DRM-Verfahren zu einer Aushöhlung von Verbraucherrechten führen könnten.
Die Verwertungswirtschaft setzt nach dem überwältigenden Erfolg der umstrittenen Musiktauschbörse Napster nach wie vor große Hoffnungen darauf, das Internet als neuen Vertriebsweg für Musik zu erschliessen. Nutzer sollen sich in den Datennetzen Musik anhören, kaufen und auf ihren Rechner herunterladen können - und natürlich dafür bezahlen. Verfahren zum digitalen Rechtemanagement (DRM) spielen dabei eine Schlüsselrolle. Sie ermöglichen es, die Nutzung einzelner urheberrechtlich geschützer Inhalte individuell mit dem Verbraucher abzurechnen. Außerdem könnten sie die Nutzung von Inhalten auf einen bestimmten Zeitraum oder auf bestimmte Nutzungsarten beschränken. Ein im Internet heruntergeladenes Lied könnte so beispielsweise nur einige Wochen angehört werden und auch nicht vom Rechner auf eine CD-ROM gebrannt werden. Die Verwertungsindustrie hofft außerdem, dass sich über DRM-Verfahren ein sicherer Schutz gegen unberechtigte Vervielfältigungen von Werken und deren Weitergabe an Dritte gewährleisten lässt. Die in Deutschland von den Verwertungsgesellschaften bisher erhobenen pauschalen Urheberrechtsabgaben auf Vervielfältigungsgeräte und -materialien lehnt die Verwertungswirtschaft seit längerem ab. Sie verteuerten auch Geräte, die nicht zur Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke genutzt würden, und führten für deutsche Gerätehersteller so zu erheblichen Wettbewerbsnachteilen.
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