Filmwirtschaft legt eigenen Vorschlag für Urheberrechtsreform vor
Die deutsche Filmwirtschaft hat einen Alternativvorschlag zu der von der Bundesregierung geplanten Reform des Urhebervertragsrechts vorlegt. Die vier größten Verbände der Branche leiteten am 29.8.2001 dem Bundesjustizministerium, dem Bundestag und dem Bundesrat eine gemeinsame Stellungnahme zu, in der sie auf Änderungen am Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) drängen. Nachdem die bisherige Kritik an den vorgeschlagenen Regelungen ohne Erfolg blieb, hoffen die Unterzeichner nun, durch eine "bedingte Zusage" zu dem Vorhaben im Sinn ihrer Mitglieder Einfluss auf das Gesetzgebungsverfahren nehmen können. Die Verbände forderten, die anstehende Gesetzesänderung müsse dazu genutzt werden, den Film- und Medienstandort Deutschland insgesamt zu stärken. Bei Verabschiedung des Regierungsentwurfs in der vorliegenden Form befürchten sie erhebliche Wettbewerbsnachteile für die Branche.
Unterzeichner der gemeinsamen Stellungnahme sind die Spitzenorganisation der Filmwirtschaft (SPIO), die Arbeitsgemeinschaft Neuer Deutscher Spielfilmproduzenten und die Interessengemeinschaft Filmproduktion film20. Die Verbände fordern in ihrem 53seitigen Papier, der von der Bundesregierung angestrebte Interessenausgleich zwischen Urhebern und ausübenden Künstlern auf der einen Seite und Produzenten und Verwertern auf der anderen Seite müsse den Besonderheiten des Filmgeschäfts Rechnung tragen. Filmherstellung und -verwertung seien bereits jetzt in hohem Maße Risikogeschäfte. Die unternehmerischen Wagnisse für Produzenten und Verwerter dürften nicht unkalkulierbar werden. Den im Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehenen, in der Vergangenheit besonders umstrittenen gesetzlichen Anspruch der Urheber auf angemessene Vergütung lehnt die Filmwirtschaft allerdings nicht mehr grundsätzlich ab. Die Filmproduzenten drängen nun aber darauf, gesetzlich klarzustellen, dass auch sie Anspruch auf eine angemessene Vergütung gegen die Verwerter hätten.
Die Bundesregierung hat ihren Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der vertraglichen Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern am 1.6.2001 ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht, am 28.6.2001 wurde er im Bundestag in erster Lesung beraten. Nach dem Gesetzesvorschlag können Urheber von jedem, der berechtigterweise ihre Werke nutzt, eine nach Art und Umfang der Werknutzung "angemessene Vergütung" und die zu ihrer Geltendmachung erforderlichen Auskünfte verlangen. Die Höhe der Vergütung regelt der Gesetzentwurf nicht. Die Angemessenheit eines Nutzungsentgelts soll nach dem Entwurf aber vermutet werden, wenn das Entgelt in einem Tarifvertrag oder in "gemeinsamen Vergütungsregeln" festgelegt ist. Aufgestellt werden sollen diese gemeinsamen Vergütungsregeln von Urheber- und Werknutzervereinigungen, die "repräsentativ, unabhängig und zur Aufstellung ermächtigt" sein sollen. Im Streitfall soll über die Regeln ein Schiedsgericht entscheiden, gegen dessen Beschluss den Beteiligten die Klage zu den ordentliche Gerichten offen stehen soll. Verjähren sollen die gesetzlichen Vergütungsansprüche drei Jahre nach Kenntnis des Urhebers von ihrem Entstehen, ohne Rücksicht auf diese Kenntnis in zehn Jahren nach diesem Zeitpunkt.
Dokumente:
- Stellungnahme der Filmwirtschaft vom 21.8.2001
- Vergleichende Übersicht zwischen Gesetzentwurf und Alternativvorschlag vom 21.8.2001
- Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der vertraglichen Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern (Regierungsentwurf zum Urhebervertragsrecht) v. 30.5.2001
- Urheberrechtsgesetz (UrhG) v. 9.9.1965 i. d. F. v. 1.9.2000
Institutionen:
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