"Die Fantastischen Vier" drohen Hamburger DVU Klage an
Die Stuttgarter Hip-Hop-Gruppe "Die fantastischen Vier" haben der Hamburger Deutschen Volksunion (DVU) wenige Wochen vor den Bürgerschaftswahlen in der Hansestadt eine einstweilige Verfügung angedroht. Der Hamburger Landesverband der Partei benutze im Wahlkampf unerlaubt den Namen der Band, sagte der Sänger Smudo am 29.8.2001 gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Man habe der DVU eine Frist bis zum 30.8.2001 gesetzt. Wenn sich bis dahin nichts getan habe, werde man eine einstweilige Verfügung gegen die Partei beantragen, kündigte das Bandmitglied an.
Nach der dpa hatte die Hamburger DVU wegen der Wahlen am 29.9.2001 allen Jungwählern eine Werbebroschüre geschickt. Darin wurde die Liste der Partei, die unter der Nummer vier ins Rennen geht, angeblich als "Fantastische 4" bezeichnet. Außerdem sei auf einem abgebildeten Stimmzettel auf den Hit "Die da" der Stuttgarter angespielt worden, mit dem die Gruppe Anfang der neunziger Jahre in Deutschland ihren Durchbruch hatte. Smudo sprach in Zusammenhang mit der DVU-Aktion von einer "klaren Verletzung von Namensrecht und Persönlichkeitsrecht". Die DVU berief sich gegenüber dpa dagegen darauf, es handele sich bei der Broschüre um eine "freie Meinungsäußerung". Eine Verwechslungsgefahr liege nicht vor. Außerdem gebe es kein Wettbewerbsverhältnis zwischen der Partei und der Gruppe.
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