mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
24.08.2001; 08:37 Uhr
FDP in NRW will Rundfunkabgabe einführen, Rundfunkgebühren senken
"Einzugssystem durch technische Entwicklung überholt"

Die FDP in Nordrhein-Westfalen will durch die Einführung einer Rundfunkabgabe für Haushalte und Unternehmen die Rundfunkgebühren deutlich senken. Das kündigte der medienpolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Stefan Grüll, am 23.8.2001 in Düsseldorf bei der Vorstellung einer "liberalen Medienordnung" für das größte deutsche Bundesland an. Das derzeitige Einzugssystem, bei dem einzelne Geräte angemeldet würden, sei durch die technische Entwicklung überholt, kritisierte der FDP-Politiker. Man könne heutzutage davon ausgehen, dass in jedem Haushalt und Unternehmen Rundfunkempfänger vorhanden seien. Wer wirklich keinen Rundfunk empfange, solle einer entsprechenden Zahlungsaufforderung widersprechen können, damit aus der Rundfunkabgabe keine "versteckte Steuer" werde, meinte Grüll. Der Freidemokrat geht davon aus, dass bei Einführung einer Rundfunkabgabe die Rundfunkgebühren um etwa ein Drittel gesenkt werden könnten.

Nach Meinung der FDP werden die Gebührenzahler von den Rundfunkanstalten zur Zeit übermäßig zur Kasse gebeten. "Beim WDR liegen eine Milliarde Mark Gebühren rum", kritisierte Grüll. Das ergebe sich aus dem Geschäftsberichts des Senders. Das Geld, das auf Festgeldkonten und in Wertpapierdepots angelegt sei, werde offenbar nicht gebraucht. Der FDP-Politiker forderte, die Sendeanstalten sollten sich wieder mehr auf ihren öffentlich-rechtlichen Programmauftrag zurückbesinnen. Rundfunkgebühren dürften nicht für Aktivitäten eingesetzt werden, die zur Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrags der Sender nicht notwendig seien. Wenn der WDR beispielsweise sein Internet-Angebot zu einer "dritten Säule" neben Hörfunk und Fernsehen ausbauen wolle, müsse er es aus selbst erwirtschafteten Mitteln finanzieren, unterstrich Grüll. Um zu verhindern, dass der WDR "kostspielige Programm-Kapriolen" wie die privaten Fernsehsender schlägt, will die FDP im Düsseldorfer Landtag beantragen, dass die Rundfunkanstalt ihre Programmplanung künftig einmal jährlich dem Parlament vorlegen muss.

Der Vorstoß der nordrhein-westfälischen FDP zur Einführung einer Rundfunkabgabe greift Vorschläge auf, die schon seit einiger Zeit im Gespräch sind. Die Medienreferenten der Bundesländer setzen sich schon seit April 2000 dafür ein, die Rundfunkgebühren durch eine allgemeine Abgabe zu ersetzen. Begründet wird dies unter anderem damit, dass es auf Dauer nicht zu rechtfertigen sei, dass nur Besitzer von Radios und Fernsehgeräte Rundfunkgebühren zahlen, Benutzer von PCs aber nicht. Umstritten ist dabei allerdings noch, ob eine solche Abgabe von jedem Bürger oder von jedem Haushalt erhoben werden soll. Unabhängig davon hoffen die Befürworter einer Rundfunkabgabe darauf, dass durch die größere Zahl der Abgabenpflichtigen und den geringeren Verwaltungsaufwand die Abgabe insgesamt niedriger ausfallen könnte als die jetzige Rundfunkgebühr. ARD und ZDF haben sich gegenüber den Vorschlägen bisher sehr zurückhaltend gezeigt. Sie befürchten bei der Einführung einer "Rundfunksteuer" wachsenden Einfluss des Staates auf die Rundfunkanstalten und damit eine Gefährdung der vom Bundesverfassungsgericht geforderten "Staatsferne" der Öffentlich-rechtlichen.

Institutionen:

[IUM/jz]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 339:

https://www.urheberrecht.org/news/339/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.