Pleitgen fordert offenen Standard für Digital-TV
Die ARD fordert die Festlegung eines offenen Standards für das digitale Fernsehen in Europa. Der ARD-Vorsitzende Fritz Pleitgen (WDR) sprach sich am 24.8.2001 auf der Internationale Funkausstellung (IFA) in Berlin dafür aus, den europäischen Standard Multimedia Home Platform (MHP) verbindlich für die weitere Entwicklung des digitalen Fernsehens in der Europäischen Union (EU) vorzuschreiben. Pleitgen schlug dafür eine internationale Vereinbarung zwischen Geräteherstellern, Netzbetreibern und Programmanbietern vor. Ohne einen gemeinsame Standard sei die Idee des "Fernsehens ohne Grenzen" gefährdet, warnte Pleitgen. Die technischen Schwächen der von der Kirch-Gruppe eingeführten d-box und deren herstellereigenes Verschlüsselungssystem hätten die Verbreitung des digitalen Fernsehens in Deutschland insgesamt geschadet.
Pleitgen hatte sich erst am 17.8.2001 in Helsinki mit dem EU-Kommissar für die Informationsgesellschaft, Erkki Liikanen, und dem Präsidenten der European Broadcasting Union (EBU), Arne Wessberg getroffen, um über die notwendigen Schritte zur Unterstützung der Weiterentwicklung des digitalen Fernsehens in Europa zu diskutieren. Liikanen hatte dabei erklärt, er begrüße Initiativen der europäischen Industrie, sich im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung auf den MHP-Standard festzulegen. Pleitgen nannte die Unterstützung Liikanens für ein solches Vorgehen einen "entscheidenden Schritt". Es müsse verhindert werden, dass durch unterschiedliche Standards für das Digitalfernsehen "neue Schlagbäume in der Luft" entständen. Er hoffe, dass MHP zum Durchbruch für das digitale Fernsehen werde, meinte Pleitgen.
Institutionen:
Permanenter Link zu dieser News Nr. 340:
https://www.urheberrecht.org/news/340/
Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.
Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.
Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!
Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.