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20.08.2001; 16:12 Uhr
Kommission stellt Untersuchung zu Preisabsprachen bei Musik-CDs ein
Kartellbehörden der Mitgliedsstaaten am Zug - Prüfung der DVD-Preise geht weiter

Die Europäische Kommission (EK) hat ihre Untersuchungen zu Preisabsprachen zwischen Musikverlegern und Einzelhändlern bei Musik-CDs eingestellt. Die Kommission teilte am 17.8.2001 in Brüssel mit, man habe zwar in einzelnen Fällen Wettbewerbsverstöße festgestellt. Nachdem sich diese aber jeweils auf das Gebiet eines Mitgliedsstaates beschränkt hätten, werde man die Angelegenheit an die nationalen Kartellbehörden abgeben. Die Wettbewerbshüter hatten im Januar 2001 Ermittlungen gegen fünf große europäische Musikverleger aufgenommen, nachdem Untersuchungen in den USA weitgehende Preisabsprachen zwischen Musikindustrie und Einzelhändlern ergeben hatten. Von der Einstellung des Verfahrens unberührt bleiben Ermittlungen der Kommission wegen möglicherweise überhöhter DVD-Preise in der Europäischen Union (EU).

Die Kommission hatte den Verdacht, dass die Preise für Musik-CDs in der EU von der Musikindustrie künstlich hoch gehalten wurden. Die Ermittlungen richteten sich vor allem gegen die gemeinsame Bewerbung von Tonträgern durch Plattenverleger und Einzelhandel. Die Brüsseler Wettbewerbshüter vermuteteten, dass sich die Musikverleger an den Kosten für die Werbung beteiligten, im Gegenzug in den entsprechenden Verträgen aber wettbewerbswidrig bestimmte Mindestpreise für Musik-CDs festlegten. Tatsächlich wurde man in drei Fällen in Deutschland auch fündig. Die ertappten Unternehmen haben die angegriffenen Praktiken nach Mitteilung der Kommission mittlerweile eingestellt. Ermittelt wurde gegen die Unternehmen EMI, BMG, Warner, Sony und Universal. Die Kommission kündigte an, den Tonträgermarkt wegen der hohen Konzentration in der europäischen Musikindustrie weiter im Auge zu behalten. Bei neuen Erkenntnissen werde man die Ermittlungen gegebenenfalls auch wieder aufnehmen.

Die Untersuchungen der Kommission wegen möglicherweise überhöhter DVD-Preisen in der EU gehen unterdessen weiter. Brüssel hat Zweifel daran, ob das von der US-Filmindustrie eingeführte System der DVD-Regionalcodes vereinbar mit EU-Wettbewerbsrecht ist. Die Wettbewerbshüter vermuten, dass die Hollywood-Studios die Länderkennzeichnung dazu benutzen, die Preise für DVDs in der EU künstlich hochzuhalten und Marktbarrieren gegen den Import günstiger US-DVDs auf den europäischen Markt zu schaffen. Entsprechende Untersuchungen wurden im Juni 2001 eingeleitet. Die Filmwirtschaft beruft sich darauf, die Regionalcodes seien notwendig, um Grauimporte zu verhindern und weltweit eine gestaffelte Markteinführung neuer Filme zu ermöglichen.

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[IUM/jz]

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