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22.08.2001; 17:37 Uhr
Bund und Länder wollen Zersplitterung des Jugendschutzrechts in den Medien beenden
Sondierungsgespräch in Berlin - auch Datenschutzrecht soll vereinheitlicht werden

Bund und Länder wollen die Zersplitterung des Jugendschutzrechts in den elektronischen Medien beenden. Außerdem soll das Datenschutzrecht im Medien- und Telekommunikationsbereich vereinheitlicht werden. Das sind die wesentlichen Ergebnisse von Sondierungsgesprächen zur Reform der Medienaufsicht, die am 21.8.2001 in Berlin stattfanden. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe soll nun die Möglichkeiten ausloten, die Länderregelungen zum Jugendschutz u. a. in Hörfunk und Fernsehen zu vereinheitlichen. Im Gespräch ist dabei auch die Schaffung einer einheitlichen Aufsichtsstelle für diesen Bereich. Bislang ist die Medienaufsicht Angelegenheit der Medienanstalten der Länder, deren Zuständigkeit wegen des allmählichen Zusammenwachsens der Medien aber zunehmend in die Kritik gerät.

Die Länder waren bei dem Treffen durch den bayerischen Staatsminister Erwin Huber (CSU) und den rheinland-pfälzischen Staatssekretär Klaus Rüter vertreten. Das Bundesland Rheinland-Pfalz führt den Vorsitz in der Rundfunkkommission der Länder, die die Medienpolitik der Bundesländer koordiniert. Für die Bundesregierung nahmen der Chef des Bundeskanzleramtes, Staats­sekretär Frank-Walter Steinmeier, und Ministerialdirektor Knut Nevermann vom Bundesbeauftragter für Kultur und Medien (BKM) an dem Gespräch teil. Gesetzgeberische Maßnahmen zur Neuordnung der Medienaufsicht sollen nach dem Willen beider Seiten noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg gebracht werden. Nachgedacht werden soll dabei auch darüber, ob die unterschiedlichen Regelungen im Datenschutzbereich durch eine Neufassung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) vereinheitlich werden können.

Die Medienaufsicht, in Deutschland als Bestandteil der Kulturhoheit Ländersache, wird in den 16 Bundesländern von 15 Landesmedienanstalten wahrgenommen, in Berlin und Brandenburg von der gemeinsamen Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB). Die Landesmedienanstalten wachen darüber, dass die in den einzelnen Bundesländern ausgestrahlten privaten Rundfunkprogramme und Mediendienste die Vorschriften v. a. über Programmgestaltung, Werbesendungen und Jugendschutz einhalten. Bei der Aufsicht über bundesweit ausgestrahlte Rundfunkprogramme und Mediendienste führt diese Mehrfachzuständigkeit zu teilweise langwierigen Abstimmungsprozessen zwischen den einzelnen Anstalten. Die Landesmedienanstalten haben deshalb begonnen, die Medienaufsicht durch die Einrichtung gemeinsamer Gremien zu bündeln, etwa durch die Gemeinsame Stelle Jugendschutz und Programm (GSJP). Trotzdem ist die Arbeit der Medienwächter in der Vergangenheit in die Kritik geraten. Der Bundesbeauftragte für Kultur und Medien, Staatsminister Julian Nida-Rümelin (SPD), meinte erst Anfang August in einem Interview, nach seinem Eindruck seien die Landesmedienanstalten mit der Überwachung der Sender "zunehmend überfordert".

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