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16.08.2001; 20:02 Uhr
Beck will Programmvielfalt in Kabelnetzen sichern
Für Änderung des Rundfunkstaatsvertrags - "Hälfte der Programme nicht vom Kabelnetzbetreiber"

Nach dem Willen des rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Kurt Beck (SPD) sollen die Länder durch eine Änderung des Rundfunkstaatsvertrags (RfStV) die Programmvielfalt in den Kabelnetzen sichern. In einem Brief an die deutschen Ministerpräsidenten machte Beck am 14.8.2001 den Vorschlag, im RfStV festzuschreiben, dass künftig mindestens die Hälfte der über das Kabel angebotenen Programme oder Inhalte von solchen Anbietern kommen müsse, die nicht dem Kabelnetzbetreiber zuzurechnen seien. Nur so könne ein Ausgleich für die Aufhebung der Trennung von Netzbetrieb und Inhalteproduktion geschaffen werden. Außerdem will Beck regeln, dass Fernsehprogramme in den Kabelnetzen gegen den Willen des Veranstalters nicht zu Paketen geschnürt oder gegen Zusatzentgelt ausgestrahlt werden dürfen. Über die Vorschläge soll Ende Oktober in Saarbrücken beraten werden.

Beck meinte zu seinem Vorschlag, das Bundeskartellamt habe den Verkauf der Kabelnetze der Deutschen Telekom unter anderem an Liberty Media und die Callahan-Gruppe zwar noch nicht abschließend geprüft. Es stelle sich aber schon jetzt die Frage, wie in Zukunft ein freier Netzzugang und Medienvielfalt im Breitbandkabel gewährleistet werden könne. Auch wenn die neuen Netzbetreiber ihre konkreten Planungen noch nicht offengelegt hätten, sei schon jetzt erkennbar, dass die Einspeisung von Rundfunkprogrammen "teilweise gefährdet" sein könne, warnte Beck. Es sei absehbar, dass die Netzanbieter eigene Programme und Inhalte verstärkt anbieten und vorhandene Angebote in gesonderten Paketen mit unterschiedlichen Entgelten verbreiten wollten. Dieser Entwicklung dürfe man nicht unvorbereitet entgegenstehen, meinte der Ministerpräsident, der auch Vorsitzender der Rundfunkkommission der Länder ist.

Die Deutsche Telekom hat Anfang Juli ihre letzten sechs regionalen Fernseh-Kabelnetze mit mehr als zehn Millionen angeschlossenen Haushalten an die britisch-amerikanische Unternehmensgruppe Liberty Media verkauft. Bereits vor zwei Jahren hatte die US-amerikanische Callahan-Gruppe die Kabelnetze in Nordrhein-Westfalen und Hessen erworben. Die Investoren wollen die Breitbandnetze auf die zukunftsträchtige digitale Technik umstellen und dort in Zukunft auch Sprachtelefonie, Internetzugänge und interaktives Fernsehen anbieten. Voraussetzung für die Nutzung der neuen Angebote ist die Anschaffung digitaler Endgeräte. Weil für die neuen Dienste außerdem ein Rückkanal vom Verbraucher zum Anbieter erforderlich ist, muss die Kanalbelegung in den Kabelnetzen geändert werden. Das geht zu Lasten der bisher über das Kabel übertragenen analogen Programme, die nur zum Teil in bisher nicht genutze Frequenzbereiche verschoben werden können. Die privaten Rundfunksender, die eine Verdrängung aus ihren Kabelplätzen fürchten, setzen sich deshalb schon länger für eine Ergänzung des RfStV ein, um ihren Zugang zu den Kabelnetzen sicherzustellen.

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