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02.08.2001; 22:30 Uhr
Von RTL-Team vorgetäuschter Badeunfall führt zu Großeinsatz
Rettungshubschrauber rückte an - Polizei will Kosten von Sender ersetzt verlangen

Ein von einem Kamerateam des Privatsenders RTL vorgetäuschter Badeunfall hat am 2.8.2001 in Schleswig-Holstein zu einem Großeinsatz örtlicher Rettungskräfte geführt. Rettungsschwimmer entdeckten in einem Badesee in der Nähe der Stadt Grömitz einen winkenden und um Hilfe rufenden Mann und alarmierten die Rettungsleitstelle. Anschließend rückten unter anderem ein Rettungswagen und ein Hubschrauber aus. Nach der Bergung tauchte ein Kamerateam auf und der "Gerettete" gab sich als RTL-Mitarbeiter zu erkennen. Ein Sprecher des Senders meinte, man habe mal sehen wollen, "wie schnell die sind". Die Polizei will RTL die Kosten des Einsatzes in Rechnung stellen.

Die zuständige Rettungsleistelle in Eutin kritisierte die RTL-Aktion. Man habe wenig Rettungsmittel in Bereitschaft und müsse ein großes Gebiet versorgen. Wegen des Notrufs sei der einzige vorhandene Rettungshubschrauber mit einem Notarzt nicht mehr zur Verfügung gestanden. Außerdem sei von einem anderen Unfall ein Rettungswagen abgezogen worden, um das scheinbare Unfallopfer zu versorgen. Weil der Rettungswagen deswegen nicht mehr verfügbar gewesen sei, habe man einen Verletzten im nahegelegenen Neustadt nicht mehr hundertprozentig versorgen können. Insgesamt seien wegen des vorgetäuschten "Badeunfalls" neun Retter und mehrere Polizisten im Einsatz gewesen.

RTL-Sprecher Markus Jodel zeigte sich gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa) "verwundert" über die Aufregung. "Das ist unsere ganz normale journalistische Vorgehensweise, der Test war ganz normal", meinte er. Von dem Großeinsatz habe man nichts bemerkt. Etwaige Folgen werde der Sender tragen. Nicht bedacht hat man bei RTL offensichtlich die möglichen strafrechtlichen Konsequenzen des Vorfalls. Wer absichtlich oder wissentlich vortäuscht, dass wegen eines Unglücksfalls die Hilfe anderer erforderlich sei, wird nach § 145 Abs. 1 Nr. 2 des Strafgesetzbuchs (StGB) mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

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