Kritik an Vorgehen der Frankfurter Polizei gegen Journalisten
Das Vorgehen der Frankfurter Polizei gegen Journalisten der Nachrichtenagenturen dpa und AP anlässlich einer Demonstration am 31.7.2001 hat zu heftiger Kritik geführt. Der Deutsche Journalistenverband (DJV) warf den Einsatzkräften vor, die Festnahme zweier Pressevertreter unter Waffengewalt und ein anschließender mehr als zweistündiger Polizeigewahrsam seien unverhältnismäßig gewesen. Die Beschlagnahme einer mitgeführten Fotokamera samt Filmmaterial sei ein Verstoß gegen die gerade erst neu geregelten Beschlagnahmeverbote zu Gunsten journalistischer Unterlagen. Der Bundestag hatte erst Anfang Juli eine Ausweitung der Beschlagnahmeverbote der Strafprozessordnung (StPO) auch auf selbstrecherchiertes journalistisches Material beschlossen.
Schauplatz des Zwischenfalls war ein sogenanntes "Antirassistisches Grenzcamp", in dessen Rahmen sich am 31.7.2001 einige Dutzend Demonstranten vor dem Haus des Frankfurter CDU-Kommunalpolitikers Wolfgang Bodenstedt versammelt hatten, um für eine liberale Asylpolitik und gegen Rassismus zu demonstrieren. Bei der Kundgebung kam es zu Handgreiflichkeiten, als Bodenstedt zu verhindern versuchte, dass Teilnehmer der Veranstaltung sein Haus mit Farbe beschmierten. Bodenstedt soll dabei leicht verletzt worden sein. Der Vorfall wurde von einer AP-Journalistin und einem dpa-Fotograf beobachtet. Auf dem Weg zurück in die Redaktion wurden beide von der Polizei mit vorgehaltener Waffe festgenommen und zwei Stunden festgehalten - unter dem Vorwurf, Beihilfe zum Landfriedensbruch, schweren Hausfriedenbruch sowie zu einer gefährlichen Körperverletzung geleistet zu haben. Die beiden Pressevertreter wurden anschließend zwar wieder freigelassen. Die belichteten Filme und Speicherkarten einer Digitalkamera behielt die Polizei aber ein.
Der DJV verurteilt dieses Vorgehen. Für die Rechtsmäßigkeit der Beschlagnahme der Fotos gebe es keine Anhaltspunkte. Die Arbeit von Journalisten vor Ort als Beihilfe zu kennzeichnen widerspreche nicht nur strafrechtlichen Regelungen, sondern blende das Grundrecht auf Pressefreiheit völlig aus. Die Polizeiaktion lasse den Verdacht zu, dass es der Polizei nur darum gegangen sei, Beweismaterial sicherzustellen. Journalisten würden damit gegen ihren Willen zu Handlangern der Strafverfolgungsbehörden gemacht. Zugleich werde die vom Deutschen Bundestag erst Anfang Juli verabschiedete Reform des Zeugnisverweigerungsrechts von Journalisten und das darauf bezogene Beschlagnahmeverbot umgangen.
Dokumente:
- Gesetz zur Änderung der Strafprozessordnung (StPOÄndG) vom 6.7.2001
- Strafprozessordnung (StPO) v. 12.9.1950 i. d. F. v. 25.6.2001
Institutionen:
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