mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
19.07.2001; 09:54 Uhr
Streit über Bundesliga-Berichterstattung verschärft sich
ARD macht Recht auf Fernseh-Kurzberichte geltend - Streit auch um Hörfunkübertragung

Gut eine Woche vor Beginn der Fußball-Bundesliga hat sich der Streit über die Berichterstattung in Fernsehen und Hörfunk verschärft. Die ARD hat am 18.7.2001 gegenüber den veranstaltenden Fußballvereinen erstmals ihr gesetzliches Recht auf Fernseh-Kurzberichterstattung nach dem Rundfunkstaatsvertrag (RfStV) geltend gemacht. Unmittelbar vorher waren Verhandlungen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mit der zur Kirch-Gruppe gehörenden Sportrechte-Agentur ISPR gescheitert. Falls sich die ARD mit ihren Forderungen durchsetzt, wird die Tagesschau beim Saisonstart schon um 20 Uhr über drei Bundesliga-Spiele berichten. Das würde die Pläne der Kirch-Gruppe vereiteln, nach deren Willen über die Spitzenspiele des ersten Spieltags im frei empfangbaren Fernsehen erst frühestens ab 20 Uhr 15 in der SAT1-Sendung "ran" berichtet werden soll.

Der Westdeutsche Rundfunk (WDR) als geschäftsführende ARD-Anstalt will beim Bundesliga-Start am 28.7.2001 von den Begegnungen Bayer Leverkusen gegen den VfL Wolfsburg, Borussia Dortmund gegen den 1. FC Nürnberg und Borussia Mönchengladbach gegen den FC Bayern München berichten. Die Deutsche Fußball-Liga (DFL) bestätigte am 18.7.2001 gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa), dass der WDR bei den gastgebenden Vereinen für die Spiele eigene Kamerateams und Reporter angemeldet habe. "Die Clubs in Leverkusen, Mönchengladbach und Dortmund sind als Veranstalter vom WDR angesprochen worden. Derzeit wird von den betroffenen Vereinen sowie den Rechtsanwälten der DFL geprüft, inwieweit dieser Anspruch gerechtfertigt ist und ob die Voraussetzungen für Kurzberichterstattung in den konkreten Fällen erfüllt sind", erklärte DFL-Geschäftsführer Michael Pfad.

Nach § 5 des RfStV hat jeder zugelassene Fernsehveranstalter das Recht zur unentgeltlichen Kurzberichterstattung über Veranstaltungen und Ereignisse, die öffentlich zugänglich und von allgemeinem Interesse sind. Bei regelmäßig wiederkehrenden Veranstaltungen vergleichbarer Art ist die Kurzberichterstattung allerdings auf in der Regel eineinhalb Minuten beschränkt. Voraussetzung für das Recht ist, dass sich der Fernsehveranstalter spätestens zehn Tage vor Beginn der Veranstaltung bei dem jeweiligen Veranstalter anmeldet. Bei "berufsmäßig durchgeführten" Veranstaltungen kann der Veranstalter vom Fernsehveranstalter außerdem ein "billiges Entgelt" für die Kurzberichterstattung verlangen. Streit über die Höhe des Entgelts steht nach dem ausdrücklichen Wortlaut des RfStV dem Berichterstattungsrecht nicht entgegen. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die entsprechenden Regelungen schon 1998 für verfassungsgemäß erklärt, die Festlegung des "billigen Entgelts" aber den Bundesländern überlassen.

Heftigen Streit gibt es außerdem nach wie vor über die Hörfunk-Berichterstattung von den Bundesliga-Spielen. Nach Auffassung der DFL, die für den Deutschen Fußball-Bund (DFB) die Übertragungsrechte der ersten Liga vermarktet, dürfen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten über die Begegnungen im Hörfunk nur dann berichten, wenn auch eine Einigung über die entsprechenden Fernseh-Rechte zustande kommt. Die ARD hat einen solchen Zusammenhang zurückgewiesen und stellt sich bisher auf den Standpunkt, dass es gar keine Hörfunk-Rechte gebe. Gegenüber den Fußball-Vereinen berufen sich die Landesrundfunkanstalten dabei auf ihr Recht zur freien Berichterstattung. Unabhängig davon hat der DFB die Öffentlich-rechtlichen gebeten, ihre Hörfunk-Berichterstattung in Zukunft auf jeweils höchstens 40 Minuten Direktübertragung pro Spieltag und Sender zu begrenzen. Eine entsprechende Vereinbarung ist seit 1982 Bestandteil der Vereinbarungen der ARD mit dem DFB. Ihre ständige Überschreitung durch die ARD-Anstalten wurde aber bisher stillschweigend geduldet. Der Bayerische Rundfunk (BR) beispielsweise hatte in der Vergangenheit an jedem Bundesliga-Spieltag mehr als drei Stunden lang aus den Stadien berichtet.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/jz]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 280:

https://www.urheberrecht.org/news/280/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.