Nida-Rümelin kündigt für Herbst Gesetz zur Buchpreisbindung an
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Staatsminister Julian Nida-Rümelin (SPD), will die Buchpreisbindung noch in dieser Legislaturperiode gesetzlich regeln. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung werde noch in diesem Herbst in den Bundestag eingebracht, erklärte Nida-Rümelin am 18.7.2001 auf einer Pressekonferenz in Berlin. Darauf habe er sich mit Bundeswirtschaftsminister Werner Müller (parteilos) verständigt. Inhaltlich werde der Gesetzentwurf eng mit dem Börsenverein des deutschen Buchhandels (Börsenverein) abgestimmt, kündigte der Staatsminister an. Umstritten sei nur noch der Umgang mit Internet-Buchhändlern, die versuchten, die Buchpreisbindung zu unterlaufen.
Währenddessen gibt es Hinweise darauf, dass die Europäische Kommission (EK) wegen der bestehenden Buchpreisbindung gegen die deutschen Verlage und Buchgroßhändler ein förmliches Kartellverfahren einleiten will. Die Financial Times Deutschland (FTD) berichtete am 19.7.2001 unter Berufung auf "EU-Kreise", der für Wettbewerbsfragen zuständige EU-Kommissar Mario Monti werde die deutschen Verlage möglicherweise noch diese Woche mit einer Reihe von Beschwerdepunkten befassen. Die EK greife damit Fragen auf, die eine Beschwerde der österreichischen Buchhandelsgruppe Libro im Jahr 2000 aufgeworfen habe. Hintergrund sei vor allem der Streit, ob die deutsche Buchpreisbindung auch im Internet gelte. Außerdem ist nach wie vor unklar, ob die Preisbindung grundsätzlich vereinbar mit europäischem Wettbewerbsrecht ist.Libro hatte im vergangenen Jahr über ihr Tochterunternehmen lion.cc Bücher online bis zu 20 Prozent unter den von den Verlagen festgelegten Verkaufspreisen angeboten. Die deutschen Verlage und Buchgroßhändler hatten gegen das Unternehmen daraufhin einen Lieferstop verhängt.
Einen Entwurf für ein deutsches Preisbindungsgesetz hat eine Arbeitsgruppe des Börsenvereins schon am 27.4.2001 in Frankfurt vorgelegt. Mit dem Gesetz soll die Buchpreisbindung in Deutschland, die bisher privatrechtlich geregelt ist, auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden. Bislang regeln in Deutschland Verträge zwischen Verlegern und Buchhändlern, die sogenannten Sammelreverse, das Recht der Verleger, verbindlich den Ladenpreis für ihre Bücher festzulegen. Entsprechende Vereinbarungen waren auch im Buchhandel in Österreich und der deutschsprachigen Schweiz üblich. Die EK drängt bereits seit längerem auf ein Tätigwerden des deutschen Gesetzgebers, weil die bisherige Handhabung ihrer Auffassung nach unvereinbar mit europäischem Wettbewerbsrecht ist. In Österreich und Italien sind entsprechende Gesetze bereits in Kraft getreten.
Dokumente:
- Sammelrevers 2000 für Deutschland und die Schweiz
- Sammelrevers 2000 für Österreich
- Österreichisches Bundesgesetz über die Preisbindung bei Büchern vom 7.7.2000
Institutionen:
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