Streit um Bundesliga-Berichte: Kirch weist Vorwürfe der ARD zurück
Im Streit um die Berichterstattung über die Fußball-Bundesliga hat die Kirch-Gruppe die Vorwürfe, sie halte sich nicht an bestehende Verträge mit der ARD, zurückgewiesen. Die Aussage des ARD-Vorsitzenden Fritz Pleitgen (WDR), die zur Kirch-Gruppe gehörende Sportrechte-Agentur ISPR sei gegenüber der ARD vertragsbrüchig geworden, sei falsch, erklärte ein Sprecher des Münchener Medienunternehmens am 19.7.2001. Die ISPR komme ihren vertraglichen Verpflichtungen gegenüber der ARD in vollem Umfang nach. Nach der bestehenden Vereinbarung dürfe die ARD in der Saison 2001/2002 erst nach Beendigung der SAT1-Sendung "ran" im Fernsehen über die Bundesliga berichten. Weil "ran" in der neuen Spielzeit erst ab 20 Uhr 15 ausgestrahlt werde, sei eine Berichterstattung über Begegnungen der ersten Liga in der "Tagesschau" nicht möglich. Bisher war die SAT1-Sendung schon um 18 Uhr 30 ausgestrahlt worden. ARD und ISPR wollen ihre Verhandlungen in den nächsten Tagen fortsetzen.
Die ARD will auch in Zukunft in der "Tagesschau" über die Spitzenspiele der Fußball-Bundesliga berichten. In die "Tagesschau" gehöre immer das Wichtigste vom Tage, an Samstagen also auch die Spitzenbegegnungen der Bundesliga, meinte Pleitgen am 19.7.2001 in der WDR-Sendung "Sportzeit". Dabei handele es sich um eine Frage von grundsätzlicher Bedeutung. Man könne sich nicht von der Kirch-Gruppe vorschreiben lassen, über welche Spiele man berichte, betonte Pleitgen. Nachdem mit der ISPR keine Einigung über die Senderechte zustande gekommen sei, sei der ARD keine andere Möglichkeit mehr geblieben, als gegenüber den Bundesliga-Vereinen ihr Recht auf Kurzberichterstattung nach dem Rundfunkstaatsvertrag (RfStV) geltend zu machen. Der ARD-Vorsitzende erklärte, man bedaure es, dass man wegen des Verhaltens der Kirch-Gruppe in Konfrontation mit den Vereinen gerate. Die ARD habe aber keine andere Wahl, wenn sie ihre Pflichten gegenüber der Öffentlichkeit erfüllen wolle.
Der WDR als geschäftsführende ARD-Anstalt will beim Bundesliga-Start am 28.7.2001 von den Begegnungen Bayer Leverkusen gegen den VfL Wolfsburg, Borussia Dortmund gegen den 1. FC Nürnberg und Borussia Mönchengladbach gegen den FC Bayern München berichten. Der WDR hat dafür bei den gastgebenden Vereinen in Leverkusen, Münchengladbach und Dortmund eigene Kamerateams und Reporter angemeldet. Die Clubs haben inzwischen die Deutsche Fußball Liga (DFL) eingeschaltet, die für die Vereine die Senderechte vermarktet. Die DFL hat angekündigt, die Rechtslage zur überprüfen und sich gegebenenfalls gegen die Forderungen der ARD gerichtlich zur Wehr zu setzen.
Nach § 5 des RfStV hat jeder zugelassene Fernsehveranstalter das Recht zur unentgeltlichen Kurzberichterstattung über Veranstaltungen und Ereignisse, die öffentlich zugänglich und von allgemeinem Interesse sind. Bei regelmäßig wiederkehrenden Veranstaltungen vergleichbarer Art ist die Kurzberichterstattung allerdings auf in der Regel eineinhalb Minuten beschränkt. Voraussetzung für das Recht ist, dass sich der Fernsehveranstalter spätestens zehn Tage vor Beginn der Veranstaltung bei dem jeweiligen Veranstalter anmeldet. Bei "berufsmäßig durchgeführten" Veranstaltungen kann der Veranstalter vom Fernsehveranstalter außerdem ein "billiges Entgelt" für die Kurzberichterstattung verlangen. Streit über die Höhe des Entgelts steht nach dem ausdrücklichen Wortlaut des RfStV dem Berichterstattungsrecht nicht entgegen. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die entsprechenden Regelungen schon 1998 für verfassungsgemäß erklärt, die Festlegung des "billigen Entgelts" aber den Bundesländern überlassen.
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