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23.07.2001; 18:43 Uhr
ARD und Fußballvereine einig über Hörfunkberichte von Bundesliga
DFL macht Übertragung nicht mehr von Einigung über Fernsehrechte abhängig

Fünf Tage vor Saisonbeginn haben sich ARD und Fußballvereine über die Hörfunk-Berichterstattung von der Fußball-Bundesliga geeinigt. Das teilten am 21.7.2001 übereinstimmend die ARD und die Deutsche Fußball-Liga GmbH (DFL) mit, die für den Deutschen Fußball-Bund (DFB) die Senderechte der ersten Liga vermarktet. Die Landesrundfunkanstalten dürfen nach der Vereinbarung auch in Zukunft im Radio von den Bundesliga-Begegnungen berichten, müssen sich dabei aber auf höchstens 40 Minuten pro Sender beschränken. Zusätzlich zur bekannten Schlußkonferenz wird es an Spieltagen zukünftig auch am Ende der ersten Halbzeit eine Zusammenschaltung der ARD-Anstalten geben. Keine Einigung gibt es nach wie vor über die Fernseh-Berichterstattung von den Bundesliga-Spielen.

Die Hörfunk-Vereinbarung von ARD und DFL, die für die nächsten zwei Jahre gelten soll, bringt für einige ARD-Anstalten erhebliche Einschränkungen mit sich. Grund dafür ist vor allem, dass sich die Landesrunkanstalten verpflichtet haben, in Zukunft die 40-Minuten-Grenze für Direktübertragungen einzuhalten. Bisher war die ständige Überschreitung dieser Beschränkung, die seit 1982 Bestandteil der Vereinbarungen der ARD mit dem DFB ist, stillschweigend geduldet worden. Einzelne Anstalten hatten die Begrenzung in der Vergangenheit ganz erheblich überschritten. Der Bayerische Rundfunk (BR) beispielsweise hatte in der letzten Saison an einzelnen Bundesliga-Spieltagen mehrere Stunden lang aus den Stadien berichtet. Als Erfolg verbuchen kann es die ARD allerdings, dass die DFL ihre Forderung nach einer Verknüpfung von Fernseh- und Hörfunkrechten aufgegeben hat. Der Ligaverband hatte zunächst angekündigt, eine Einigung über die Hörfunk-Übertragung werde es nur geben, wenn sich ARD mit der Kirch-Gruppe über die Fernsehrechte einige. Die ARD hatte sich dem gegenüber zeitweilig auf den Standpunkt gestellt, es gebe überhaupt keine Hörfunkrechte, die die DFL vergeben könne.

Der Streit über die Fernseh-Berichterstattung von der Fußball-Bundesliga hat unterdessen weiter an Schärfe zugenommen. Die Ankündigung des ARD-Vorsitzenden Fritz Pleitgen (WDR), bei Scheitern der Verhandlungen der ARD mit der zur Kirch-Gruppe gehörenden Sportrechte-Agentur ISPR vom gesetzlichen Recht auf Kurzberichterstattung nach dem Rundfunkstaatsvertrag (RfStV) Gebrauch zu machen, hat bei den Bundesliga-Vereinen zum Teil heftige Kritik ausgelöst. Einzelne Clubs kündigten an, den angemeldeten ARD-Kamerateams keinen Zutritt zu den Stadien zu gewähren. Der Manager von Hertha Berlin, Dieter Hoeneß, drohte, solange nicht geklärt sei, ob die ARD von den Spielen im Fernsehen berichten dürfe, würde es für ARD-Reporter keine Akkreditierung geben. Der Geschäftsführer von Bayer Leverkusen, Wolfgang Holzhäuser, verwies auf das Hausrecht der Vereine. Wer die Stadien betreten dürfe und wer nicht, sei Sache der Clubs. Pleitgen kündige unterdessen an, die ARD werde notfalls das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) anrufen, um ihre Rechte durchzusetzen.

Nach § 5 des RfStV hat jeder zugelassene Fernsehveranstalter das Recht zur unentgeltlichen Kurzberichterstattung über Veranstaltungen und Ereignisse, die öffentlich zugänglich und von allgemeinem Interesse sind. Bei regelmäßig wiederkehrenden Veranstaltungen vergleichbarer Art ist die Kurzberichterstattung allerdings auf in der Regel eineinhalb Minuten beschränkt. Voraussetzung für das Recht ist, dass sich der Fernsehveranstalter spätestens zehn Tage vor Beginn der Veranstaltung bei dem jeweiligen Veranstalter anmeldet. Bei "berufsmäßig durchgeführten" Veranstaltungen kann der Veranstalter vom Fernsehveranstalter außerdem ein "billiges Entgelt" für die Kurzberichterstattung verlangen. Streit über die Höhe des Entgelts steht nach dem ausdrücklichen Wortlaut des RfStV dem Berichterstattungsrecht nicht entgegen. Das BVerfG hat die entsprechenden Regelungen trotz Protesten der Bundesliga-Vereine schon 1998 für verfassungsgemäß erklärt, die Festlegung des "billigen Entgelts" aber den Bundesländern überlassen.

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