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21.07.2001; 22:00 Uhr
EU-Kommission leitet Kartellverfahren gegen UEFA ein
Bedenken gegen Alleinvermarktung von Fernseh-Rechten für Champions League

Die Europäische Kommission (EK) hat am 20.7.2001 ein Kartellverfahren gegen den Europäischen Fußball-Bund (UEFA) eingeleitet. Nach Auffassung der Brüsseler Wettbewerbshüter ist die Alleinvermarktung der Fernseh-Rechte für die Champions League durch die UEFA unvereinbar mit europäischem Wettbewerbsrecht. Die Alleinvermarktung führe zu einer Begünstigung großer Medienkonzerne, einer Verdrängung kleinerer Rundfunkveranstalter und damit einem Mangel an Wettbewerb auf dem europäischen Markt für TV-Rechte. Auch zur Wahrung der Solidarität unter den beteiligten Vereinen sei es nicht erforderlich, dass ausschließlich die UEFA die Fernseh-Rechte verwerte, meint die Kommission. Die UEFA hat drei Monate Zeit, zu den einzelnen Beschwerdepunkten Stellung zu nehmen.

Den Fußballvereinen war von Anfang an klar, dass die Alleinvermarktung der Champions League durch die UEFA wettbewerbsrechtlich nicht unbedenklich war. Der Verband meldete seine Vermarktungsregeln deshalb schon im Jahr 1991 bei der Kommission an und beantragte eine Freistellung nach den EU-Wettbewerbsvorschriften. Dabei berief sich die UEFA vor allem darauf, durch die gemeinsame Vermarktung solle ein Teil der Verwertungserlöse auf geeigneter Ebene zusammengelegt werden, um die Solidarität zwischen allen Bereichen der sportlichen Betätigung und allen Sportarten zu stärken. Der Europäische Rat (ER) hat solche Umverteilungsverfahren in einer Erklärung anläßlich des Gipfels in Nizza im Dezember 2000 ausdrücklich begrüßt und gefordert, die "Besonderheiten des Sports" müssten auch im Wettbewerbsrecht Rechnung getragen werden.

Die Kommission warnt, die derzeitige Form der Vermarktung durch die UEFA habe "äußerst wettbewerbswidrige Auswirkungen". Weil der Fußball-Verband sämtliche Fernseh-Rechte an den Haupt- und Finalrunden der Champions League vermarkte, könnten sich nur noch große Medienkonzerne den Erwerb und die Verwertung entsprechender Rechtebündel leisten. Kleine Rundfunkveranstalter könnten in dem Rennen um die Senderechte nicht mithalten. Folge wäre ein Abschottung der Fernsehmärkte zu Gunsten einiger weniger großer Wettbewerber und steigende Übertragungspreise für die Verbraucher, befürchten die Wettbewerbshüter. Die Solidarität unter den beteiligten Fußball-Clubs könne auch durch nicht wettbewerbswidrige Regelungen erreicht werden. In einer ersten Stellungnahme erklärte die UEFA, man werde die einzelnen Beschwerdepunkte sorgfältig überprüfen. Es sei jedenfalls zu begrüßen, dass die Kommission grundsätzlich gewillt sei, die Besonderheiten des Sports im allgemeinen und des Fußballs im besonderen zu berücksichtigen und auch der Solidaritätspolitik des Europäischen Fußballbundes Rechnung zu tragen.

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