DENIC nicht für Inhalte im Internet verantwortlich
Die Vergabestelle für *.de-Domains, die Frankfurter DENIC eG, ist nicht für fremde Inhalte im deutschsprachigen Internet verantwortlich. Das entschied nach einer Pressemitteilung der DENIC vom 24.7.2001 das Landgericht Wiesbaden (LG), das den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Genossenschaft ablehnte (Az. 10 O 116/01). Wer sich durch Seiten im Internet in seinen Rechten verletzt sehe, müsse sich an deren Herausgeber oder dessen Diensteanbieter halten, meinten die Richter. Bei der DENIC sei er dagegen an der falschen Adresse.
Im Fall fühlten sich fünf Mitarbeiter einer Bank durch Äußerungen eines unzufriedenen Kunden in dessen Internet-Angebot beleidigt. Weil ein Vorgehen gegen den Kunden erfolglos blieb, beantragten die Angestellten, unter ihnen zwei Rechtsanwälte, beim LG eine einstweilige Verfügung gegen die DENIC. Die Antragsteller verlangten, die DENIC müsse die Domain, unter der die beanstandeten Äußerungen erreichbar waren, löschen. Die Genossenschaft könne so den Zugriff auf die angeblich beleidigenden Inhalte zumindest erschweren.
Die DENIC lehnte eine Verantwortlichkeit für die Seiten ab. Es sei abwegig, die Genossenschaft wegen der Äußerungen zu belangen. Mit der Registrierung von Domains biete man eine Dienstleistung an, die für sich gesehen neutral sei und keine fremden Rechte verletze. Eine inhaltliche Überprüfung der Seiten, die unter *.de-Domains angeboten würden, sei der DENIC auch gar nicht möglich.
Das LG schloss sich der Auffassung der DENIC in seiner Entscheidung an. Die Genossenschaft könne für die fremden Inhalte nicht verantwortlich gemacht werden. Sie habe keinen Anteil an der behaupteten Rechtsverletzung und leiste auch keinen entscheidenden Beitrag zu deren Verbreitung. Die Richter gaben außerdem zu bedenken, dass eine Löschung der Domain die angebliche Rechtsverletzung nicht beseitigt hätte. Die beanstandeten Seiten wären auch danach durch direkte Eingabe der IP-Adresse des Angebots oder durch entsprechende Verknüpfung von einer anderen Seite erreichbar gewesen.
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