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24.07.2001; 20:44 Uhr
Geräte zur Ausblendung von Fernsehwerbung zulässig
Kammergericht weist Klage von RTL ab

Geräte zur selbsttätigen Ausblendung von Fernsehwerbung, sogenannte "Werbeblocker", dürfen verkauft werden. Das entschied am 24.7.2001 das Kammergericht Berlin (KG). Gleichzeitig hoben die Richter eine anderslautende Entscheidung des Landgerichts Berlin (LG) vom Dezember 1999 auf. Eine Urteilsbegründung soll in den nächsten Wochen folgen. Die Entscheidung ist eine empfindliche Niederlage für den Sender RTL, der den Vertrieb der Geräte gerichtlich untersagen lassen wollte. Das Kölner Unternehmen sah sich durch die Werbeblocker in seinen wirtschaftlichen Grundlagen bedroht. Die RTL-Anwälte kündigten an, man werde Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) einlegen.

Hergestellt und vertrieben werden Werbeblocker von der TC Unterhaltungselektronik AG. Die unter der Bezeichnung "Fernsehfee" angebotenen Geräte blenden Werbeblöcke aus dem laufenden Fernsehprogramm aus und schalten auf einen anderen Kanal um. Nach Ende des Werbeblockes wird wieder ins ursprüngliche Programm zurückgeschaltet. Möglich wird das durch entsprechende Steuersignale, die das Koblenzer Unternehmen über das herkömmliche Radio-Daten-System (RDS) im Hörfunk ausstrahlt und die von den Geräten empfangen werden. Auch bei Aufzeichnungen mit dem Videorekorder blendet die "Fernsehfee" die Werbung automatisch aus. Kosten soll das Gerät, das auch jugendgefährdende Inhalte sperren kann, knapp 300 Mark. Eine günstigere Bauart ohne Zusatzfunktionen, die etwa 100 Mark kosten soll, ist in Vorbereitung.

RTL berief sich vor Gericht darauf, die Werbeblocker verletze die Rundfunkfreiheit. Außerdem verstoße der Vertrieb der Geräte gegen den Rundfunkstaatsvertrag (RfStV). Die Sender seien gesetzlich aufgefordert, ein vielfältiges Programmangebot sicherzustellen. Dazu gehöre auch die Werbung als wesentlicher Bestandteil des Fernsehprogramms. RTL machte außerdem geltend, die Werbeblocker bedrohten das wirtschaftliche Bestehen des Senders. Schließlich sei man als frei empfangbares Programm darauf angewiesen, sich durch Werbung zu refinanzieren. Der Hersteller der umstrittenen Geräte wies die Vorwürfe des Privatsenders zurück. Ein Verbot der Fernsehfee sei eine Bevormundung der Zuschauer. Es sei Sache der Sender, die Werbung so ansprechend zu gestalten, dass das Publikum sie sehen wolle. Das Unternehmen berief sich außerdem darauf, Hauptzweck des Geräts sei es, Kinder und Jugendliche vor Sex- und Gewaltszenen im Fernsehen zu schützen.

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