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25.07.2001; 17:23 Uhr
EU und USA verständigen sich im Streit über US-Urheberrechtsverletzungen
Europäische Musikindustrie soll Entschädigung erhalten

Die Europäische Union (EU) und die USA haben einen Streit um US-amerikanische Urheberrechtsverletzungen beigelegt. Wie die Europäische Kommission (EK) am 25.7.2001 mitteilte, haben sich die beiden Parteien auf ein Verfahren verständigt, um über eine Entschädigung der USA für die europäische Musikindustrie zu verhandeln. Den Europäern waren wegen des US-amerikanischen Urheberrechts, das kleinere Gewerbebetriebe von der Zahlung von Urheberrechtsabgaben für gespielte Musik befreit, Lizenzgebühren in Millionenhöhe entgangen. Ein Ausschuss der Welthandelsorganisation (WTO) hatte bereits im vergangenen Jahr entschieden, dass die USA durch die entsprechenden Regelungen ihre Verpflichtungen nach dem TRIPS-Abkommen verletzte hatten. Der EU-Kommissar für Handel, Pascal Lamy, begrüßte die Verständigung als Beginn eines "konstruktiven Dialoges".

Hintergrund des Streits ist eine Regelung in Abschnitt 110 des U. S. Copyright Act, nach der kleinerer Gewerbebetriebe wie Restaurants, Bars und Einzelhandelsgeschäfte für Radio- oder Fernsehmusik keine Urheberrechtsabgaben an Verwertungsgesellschaften zahlen müssen. Voraussetzung dieser sogenannten "business exemption" ist, dass die Geschäftsräume der Betriebe eine bestimmte Fläche nicht überschreiten oder dass bestimmte Voraussetzungen hinsichtlich der Einrichtung der Geschäftsräume erfüllt sind. Eine europäische Verwertungsgesellschaft, die Irish Music Rights Organisation (IMRO), hatte wegen dieser Regelung Beschwerde bei der Kommission erhoben, die anschließend bei der WTO Klage erhob. Die Welthandelsorganisation gab den Europäern Recht und verpflichtete die USA, die gesetzliche Regelung bis zum 27.7.2001 anzupassen. Nach der nun erfolgten Verständigung hat die WTO die Frist bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode des US-Kongresses verlängert.

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