Hessischer Innenminister verteidigt Polizeieinsatz gegen Journalisten
Eine Woche nach der Festnahme von Mitarbeitern der Nachrichtenagenturen AP und dpa auf einer Demonstration in Frankfurt hat der hessische Innenminister das Vorgehen der Polizei verteidigt. Volker Bouffier (CDU) meinte am 6.8.2001 auf einer Sitzung des Innenausschusses des hessischen Landtages in Wiesbaden, die Verhaftung der beiden Journalisten sei "rechtlich zulässig und verhältnismäßig" gewesen. Die Agenturmitarbeiter hätten vor Ort keine Angaben zur Sache gemacht. Die Polizeiaktion war von Journalistenverbänden heftig kritisiert worden.
Eine Redakteurin der Nachrichtenagentur Associated Press (AP) und ein Fotograf der Deutschen Presse-Agentur (dpa) hatten am 31.7.2001 von einem "antirassistischen Grenzcamp" vor dem Haus des Frankfurter CDU-Kommunalpolitikers Wolfgang Bodenstedt berichtet. Bei der Kundgebung kam es zu Handgreiflichkeiten, bei denen Bodenstedt leicht verletzt worden sein soll. Die beiden Journalisten, die den Vorfall beobachtet hatten, wurden auf dem Weg zurück in die Redaktion von der Polizei mit vorgehaltener Waffe festgenommen und zwei Stunden festgehalten. Filme und Datenspeicher einer Digitalkamera wurden beschlagnahmt. Ermittlungen gegen die Agenturmitarbeiter wegen Beihilfe zu schwerem Hausfriedensbruch und zu gefährlicher Körperverletzung wurden am 3.8.2001 eingestellt.
Bouffier stellte sich bei der Anhörung hinter das Vorgehen der Polizei. Der Minister meinte, die Einsatzkräfte hätten davon ausgehen müssen, dass alle am Ort beobachteten Personen zum Kreis der Täter gehörten. Weil die beiden Journalisten gegenüber den Beamten keine Angaben zur Sache gemacht hätten, sei der Tatverdacht vor Ort auch nicht auszuräumen gewesen. Der CDU-Politiker betonte, die beschlagnahmten Filme und Datenspeicher seien von den Strafverfolgungsbehörden nicht gesichtet worden.
Die Nachrichtenagentur AP nannte die Aussagen Bouffiers "unverständlich und unbefriedigend". Die Berichterstatter hätten sich gegenüber der Polizei mit Personal- und Presseausweis ausgewiesen. Den Beamten sei klar gewesen, dass es sich um Journalisten gehandelt habe und dass sie an den Vorgängen nicht beteiligt gewesen seien. AP kritisierte vor allem, dass den Journalisten trotz wiederholter Aufforderung nicht gestattet worden sei, ihre Redaktionen anzurufen, um den Vorfall aufzuklären.
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