US-Musikverleger drängen auf rasches Urteil gegen Napster
Die US-Musikverleger drängen darauf, dass die umstrittene Internet-Musiktauschbörse Napster schnell zu Schadensersatz verurteilt wird. Die Recording Industry Association of America (RIAA) beantragte am 7.8.2001 beim zuständigen US-Bezirksgericht eine Eilentscheidung ("summary judgement") gegen das Unternehmen. Ein Sprecher der RIAA meinte, die Beweislage gegen Napster sei "klar und unbestreitbar". Eine Eilentscheidung würde die Pläne des Unternehmens in Frage stellen, demnächst mit einem kostenpflichtigen Angebot auf den Markt zu kommen. Im Fall einer Verurteilung drohen Napster Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe.
Die RIAA wirft der Musiktauschbörse immer noch vor, auf der absichtlichen, massiven Verletzung fremder Urheberrechte aufzubauen. Es gebe keinen Zweifel daran, dass Napster bei den Rechtsverletzungen vorsätzlich gehandelt habe. Die Musikverleger wiesen darauf hin, das Unternehmen habe sein Angebot gerade darauf zugeschnitten, die Vervielfältigung und Verteilung von urheberrechtlich geschützten Musikstücken zu erleichtern und so die Musikindustrie zu "unterminieren". Napster habe aus den Urheberrechtsverletzungen auch wirtschaftlichen Nutzen gezogen. Der Wert des Unternehmens habe allein in der Anzahl und Güte der über die Tauschbörse angebotenen Musikstücke bestanden. Eine Verhandlung über den Antrag der RIAA ist nicht vor Oktober zu erwarten.
Napster arbeitet während dessen nach wie vor mit Hochdruck an der Einführung eines neuen, kostenpflichtigen Angebots. Nach den Plänen des Unternehmens sollen Nutzer in Zukunft für eine monatliche Gebühr von fünf US-Dollar (ca. elf Mark) eine bestimmte Anzahl von Liedern herunterladen können. Urheberrechtsverletzungen sollen durch die Einführung eines neuen Dateiformates verhindert werden, das mittels eines "digitalen Fingerabdrucks" urheberrechtlich geschützte Titel erkennt. Mit den Gebühren will Napster die Rechteinhaber bezahlen, die dem Unternehmen inzwischen Lizenzen erteilt haben, darunter MusicNet, einem Gemeinschaftsunternehmen von BMG, EMI und Warner. Bertelsmann will Napster nach wie vor zu seiner zentralen E-Commerce-Plattformen ausbauen.
Institutionen:
Permanenter Link zu dieser News Nr. 313:
https://www.urheberrecht.org/news/313/
Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.
Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.
Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!
Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.