mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
19.07.2001; 09:41 Uhr
Verleger begrüßen Kritik des Bundesrates an neuem Urheberrecht
VDZ: Fühlen uns im Kampf gegen "seltsames neues Gesetz" bestärkt

Die deutschen Zeitschriftenverleger haben die Kritik des Bundesrates an der geplanten Urheberrechtsreform begrüßt. "Wir fühlen uns in unserem Kampf gegen das seltsame neue Gesetz bestärkt", erklärte der Präsident des Verbands der deutschen Zeitschriftenverleger (VDZ), der Verleger Hubert Burda, am 18.7.2001 in Berlin. Es könne nicht sein, dass anstelle der Vertragsfreiheit ein staatliches Preissystem eingeführt werde und im Verlagswesen staatlicher Interventionismus installiert würde. Burda weiter: "Das ist ein Rückfall in die dirigistische Steinzeit. Dagegen müssen alle Befürworter der Marktwirtschaft vorgehen." Der Verband verwies nochmals auf einen eigenen Vorschlag für eine Reform des Urheberrechts, den die deutschen Verleger gemeinsam mit den privaten und den öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstaltern bereits im April 2001 vorgelegt haben.

Der Bundesrat hatte sich in seiner Sitzung vom 13.7.2001 mit von der Bundesregierung vorgelegten Gesetz zur Stärkung der vertraglichen Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern befasst. Die Länderkammer hatte dabei erhebliche Bedenken gegen die geplanten Neuregelung des Urhebervertragsrechts angemeldet und die Bundesregierung gebeten, eine Reihe von Fragen in Zusammenhang mit dem Gesetzesvorschlag zu überprüfen. Kritik äußerte die Bundesländer vor allem am Sinn der geplanten Einführung von gesetzlichen Vergütungsansprüchen, gemeinsamen Vergütungsregeln und dem geplanten Zwangsschlichtungsverfahren zwischen Urhebern und Werknutzern. Der Bundesrat folgte damit mehrheitlich einer Beschlussempfehlung der Bundesratsausschüsse für Recht und Wirtschaft, die den Gesetzentwurf als "inhaltlich nicht ausgereift" bezeichnet hatten. Weil die vorgeschlagene Reform in weiten Teilen auf unbestimmte Rechtsbegriffe und Generalklauseln zurückgreife, würden den Gerichten große Auslegungs- und Gestaltungsspielräume eröffnet. Dies werde für alle Beteiligten zu erheblicher Rechtsunsicherheit führen.

Die Bundesregierung hat ihren Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der vertraglichen Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern am 1.6.2001 ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht, am 28.6.2001 wurde er im Bundestag in erster Lesung beraten. Nach dem Gesetzesvorschlag können Urheber von jedem, der berechtigterweise ihre Werke nutzt, eine nach Art und Umfang der Werknutzung "angemessene Vergütung" und die zu ihrer Geltendmachung erforderlichen Auskünfte verlangen. Die Höhe der Vergütung regelt der Gesetzentwurf nicht. Die Angemessenheit eines Nutzungsentgelts soll nach dem Entwurf aber vermutet werden, wenn das Entgelt in einem Tarifvertrag oder in "gemeinsamen Vergütungsregeln" festgelegt ist. Aufgestellt werden sollen diese gemeinsamen Vergütungsregeln von Urheber- und Werknutzervereinigungen, die "repräsentativ, unabhängig und zur Aufstellung ermächtigt" sein sollen. Im Streitfall soll über die Regeln ein Schiedsgericht entscheiden, gegen dessen Beschluss den Beteiligten die Klage zu den ordentliche Gerichten offen stehen soll. Verjähren sollen die gesetzlichen Vergütungsansprüche drei Jahre nach Kenntnis des Urhebers von ihrem Entstehen, ohne Rücksicht auf diese Kenntnis in zehn Jahren nach diesem Zeitpunkt.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/jz]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 279:

https://www.urheberrecht.org/news/279/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.