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05.07.2001; 21:46 Uhr
Multimedia-Branche lehnt Simonis-Pläne für "Internet-Gebühr" ab
DMMV gegen Erhöhung der Rundfunkgebühren für Online-Angebote von ARD und ZDF

Nach den privaten Rundfunksendern hat nun auch die deutsche Multimedia-Branche die Pläne der schleswig-holsteinischen Ministerpräsidentin Heide Simonis (SPD) zur Erhöhung der Rundfunkgebühren für die Online-Angebote von ARD und ZDF zurückgewiesen. Die Einführung einer solchen "Internet-Gebühr" sei wettbewerbsverzerrend, warnte der Präsident des Deutschen Multimedia-Verbandes (DMMV), Rainer Wiedmann, am 5.7.2001 in Düsseldorf. Die gesetzlich geforderte Grundversorgung der Bevölkerung sei gesichert. Wenn die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nun auch für ihr Online-Engagement subventioniert würden, könnten sie mit dem gleichen Recht auch anfangen, Tageszeitungen zu drucken, meinte Wiedmann.

Bereits am 3.7.2001 hatte der Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation (VPRT) die Pläne zur Einführung von Internetgebühren als "unnötig und schädlich" kritisiert. Ein Sprecher des VPRT erklärte, bevor die Politik wieder über mehr Geld für die Rundfunkanstalten nachdenke, solle sie erst den öffentlich-rechtlichen Auftrag klar eingrenzen. Eine öffentlich-rechtliche Grundversorgung im Internet sei dabei "in keiner Hinsicht notwendig". In den neuen Medien gebe es weder einen Mangel an Übertragungswegen noch sei eine Beeinträchtigung der Meinungsvielfalt zu befürchten. Wenn die Internet-Angebote der Öffentlich-rechtlichen zu einer "dritten Säule" neben Fernsehen und Hörfunk ausgebaut würden, würde das in einem wichtigen neuen Markt zu schwerwiegenden Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten privater Anbieter führen, warnte der VPRT. Der Verband erwägt wegen des gebührenfinanzierten Online-Engagements von ARD und ZDF inzwischen eine Beschwerde bei der Europäischen Kommission (EK).

Simonis hatte am 2.7.2001 im Gespräch mit dem Branchendienst Der Kontakter die Einführung einer Internetgebühr "als integralem Bestandteil der Rundfunkgebühr" gefordert. Bei der Überarbeitung des Rundfunkstaatsvertrags (RfStV), die zum 1.1.2005 anstehe, solle das Thema Internetgebühr auf die Tagesordnung. Wie der Kontakter weiter berichtete, habe Simonis die Auffassung vertreten, Internet-Angebote gehörten zur gesetzlich geforderten Grundversorgung. Die Frage, was online angeboten dürfe und was nicht, werde sich eines Tages ohnehin erübrigen, "weil dann alle Systeme nur noch über den PC laufen" würden. Bereits einen Tag nach Erscheinen des Kontakters ruderte die Ministerpräsidentin allerdings wieder zurück. Für die Nutzung der Internet-Auftritte solle es "keine Extra-Internetgebühr oder keinen Gebührenzuschlag" geben, erklärte Simonis in einer Pressemitteilung. Soweit Internet-Angebote bei ARD und ZDF Zusatzkosten verursachten, müssten die Anstalten prüfen, inwieweit Ausgaben bei anderen Übertragungswegen und anderen Angeboten verringert werden könnten, damit die Gebührenlast für die Nutzer nicht zu schwer werde.

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