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26.07.2001; 16:54 Uhr
RTL muss wegen Verharmlosung von Kindesmißbrauch Bußgeld zahlen
Niedersachen kritisiert unzureichende Jugendschutz-Maßnahmen des Senders

Der Fernsehsender RTL muss wegen des Verstoßes gegen Jugendschutzbestimmungen ein Bußgeld von 60.000 Mark zahlen. Das entschied die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) auf ihrer Sitzung am 25.7.2001 in Hannover. Die Medienwächter beanstandeten eine Ausgabe der RTL-Vorabendsendung "Exclusiv Weekend" vom 26.11.2000, in der der damalige VIVA-Moderator Niels Ruf Geschlechtsverkehr mit einer Kinderpuppe angedeutet hatte. Die Darstellung sei eine Verharmlosung des Kindesmissbrauchs, die geeignet sei, jüngere Zuschauer "sozial- und sexualethisch zu desorientieren", meinte die NLM. RTL kündigte an, den Bußgeldbescheid "sorgfältig zu prüfen".

Der Geschäftsführung von RTL warf die Landesmedienanstalt vor, fahrlässig ihre Aufsichtspflichten verletzt zu haben. Die Maßnahmen des Senders zur Einhaltung der Jugendschutzvorschriften des niedersächsischen Landesrundfunkgesetzes (LRG) seien nicht ausreichend gewesen. Insbesondere habe RTL seinen Redakteuren nicht genügend Schulungen zu Jugendschutzfragen angeboten. Die NLM verzichtete allerdings darauf, gegen RTL-Geschäftsführer Gerhard Zeiler und den verantwortlichen Redakteuer persönlich vorzugehen. Die entsprechenden Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden eingestellt. Eine Sprecherin des Kölner Senders erklärte zu den Vorwürfen in einer ersten Stellungnahme, der strittige Beitrag habe zur kritischen Auseinandersetzung mit den sinkenden Schamgrenzen der deutschen Prominenz auffordern sollen.

RTL ist nicht der einzige deutsche Sender, gegen den die Landesmedienanstalten in der Vergangenheit wegen Verstoß gegen Jugendschutzbestimmungen vorgegangen sind. Erst Mitte Mai 2001 hatte die rheinland-pfälzische Landesmedienanstalt ein Bußgeld gegen den Fernsehsender SAT1 verhängt. Grund war damals ein in den frühen Morgenstunden ausgestrahlter Film, in dem unter anderen ein Lynchmord ausführlich geschildert wurde. Die Medienwächter rügten auch damals, die Szenen könnten Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung beeinträchtigen.

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