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31.07.2001; 16:28 Uhr
Niederlage für ARD im Streit um Bundesliga-Berichterstattung
LG München 1 lehnt einstweilige Verfügung gegen Kirch-Gruppe ab

Die ARD hat im Streit um die Fernseh-Berichterstattung von der Fußball-Bundesliga vor Gericht eine Niederlage erlitten. Das Landgericht München 1 (LG) lehnte am 31.7.2001 einen Antrag der ARD auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die zur Kirch-Gruppe gehörende Sportrechteagentur ISPR ab (Az. 21 O 13220/01). Der ARD sei es nicht gelungen, einen entsprechenden Verfügungsanspruch und -grund hinreichend glaubhaft zu machen, teilte der Vorsitzende Richter am Landgericht Christian Ottmann mit. Weil die ARD eine einstweilige Leistung beantragt habe, müssten an die Glaubhaftmachung hohe Anforderungen gestellt werden. Bis zu einer endgültigen Entscheidung des Rechtsstreits bleibt es nun bei einer vorläufigen Regelung, auf die sich ARD und ISPR am vergangenen Wochenende unmittelbar vor Beginn der Bundesliga-Saison geeinigt haben. Die ARD darf danach am nächsten Samstag in der "Tagesschau" insgesamt 90 Sekunden lang von zwei Bundesliga-Begegnungen berichten.

Der stellvertretende Vorsitzende der ARD, Peter Voß (SWR), erklärte, die Entscheidung des Landgerichts sei ein "zeitlicher Rückschlag, aber keine Niederlage in der Sache". Man werde gegen die Entscheidung Beschwerde zum Oberlandesgericht München (OLG) einlegen. Voß zeigte sich zuversichtlich, dass die ARD am Ende in der Angelegenheit Recht bekommen werde. Die ARD hat bereits vor Saisonstart erklärt, im Streit um die Fernseh-Berichterstattung von der Fußball-Bundesliga notfalls durch alle Instanzen klagen zu wollen. Falls alle Stricke reißen, wollen die Landesrundfunkanstalten gegenüber den Bundesliga-Vereinen auch ihr Recht zur Kurzberichterstattung nach dem Rundfunkstaatsvertrag (RfStV) geltend machen. Gerichtlich vorgehen will die ARD gegen die Clubs, die öffentlich-rechtlichen Kamerateams bisher den Zutritt zu den Stadien verweigern, aber bis auf weiteres nicht.

Die ARD hatte die einstweilige Verfügung zwei Tage vor Saisonbeginn beantragt, nachdem Verhandlungen mit der Kirch-Gruppe über die Senderechte erfolglos geblieben waren. Die ARD-Intendanten waren der Auffassung, nach den Verträgen mit ISPR könne die ARD frei entscheiden, über welche Bundesliga-Spiele sie in der Acht-Uhr-Ausgabe der "Tagesschau" berichten wolle. Der Kirch-Gruppe warfen sie Vertragsbruch vor. Das Münchner Medienunternehmen hatte die Vorwürfe zurückgewiesen und darauf beharrt, nach den geschlossenen Verträgen dürfe die "Tagesschau" erst nach der SAT1-Sendung "ran" über die Begegnungen berichten. Der Streit zwischen ARD und Kirch-Gruppe ist vor allem dadurch entstanden, dass "ran" ab der kommenden Saison nicht mehr um 18:15 Uhr, sondern erst um um 20:15 Uhr ausgestrahlt wird. Nach Meinung der ARD ist die Grundlage des Vertrages mit ISPR deswegen weggefallen.

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