Bundesländern äußern Bedenken gegen neues Urhebervertragsrecht
Nach den Protesten von Wirtschaftsverbänden und Opposition wird nun auch aus den Bundesländern Kritik an der geplanten Urheberrechtsreform laut. Der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin (FDP) äußerte am 28.6.2001 "erhebliche Vorbehalte" gegen den Gesetzentwurf des Bundesregierung für ein neues Urhebervertragsrecht, der am gleichen Tag in erster Lesung im Bundestag beraten wurde. Der Gesetzesvorschlag müsse "deutlich" geändert werden, meinte Mertin. In der vorliegenden Fassung könne er den Regierungsentwurf in der nächsten Sitzung des Rechtsausschusses des Bundesrates am 3.7.2001 nicht mittragen. Die Vollversammlung der Länderkammer wird sich am 13.7.2001 mit den geplanten Änderungen des Urheberrechts befassen.
Mertin wies darauf hin, die vorgeschlagenen Neuregelungen würden zu einem schwerwiegenden Eingriff in die Vertragsfreiheit führen. Für einen solchen Eingriff gebe es aber keinen rechtfertigenden Grund. Die Urheber seien bereits jetzt durch geltendes Recht wirksam gegen unzumutbare Vergütungsregeln geschützt, es bestehe allenfalls punktueller Nachbesserungsbedarf. Bei grobem Missverhältnis zwischen erbrachter Leistung und erhaltener Vergütung seien Honorarvereinbarungen sittenwidrig mit der Folge, dass der Urheber eine höhere Vergütung einklagen könne. Bei unvorhergesehen erfolgreicher Verwertung eines Werkes könne der Urheber außerdem schon nach bestehender Gesetzeslage vom Verwerter eine Vertragsanpassung verlangen.
Der FDP-Politiker kritisierte weiter, der Gesetzentwurf sei mittelstandsfeindlich und könne zu spürbaren Wettbewerbsnachteilen führen. Er gewährleiste für die Verwertungswirtschaft keine ausreichende Planungssicherheit. Niemand könne vorhersehen, in welcher Höhe die Gerichte im Einzelfall die vom Gesetzentwurf geforderte "angemessene Vergütung" festlegen würden. Die Richter, denen damit wieder einmal der "schwarze Peter" zugeschoben werde, seien mit dieser Aufgabe auch völlig überfordert. Die Gerichte seien keine Preisregulierungsbehörde und dürften auch nicht in Preisregulierungsbehörden umfunktioniert werden, meinte Mertin.
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