Bloomberg unterliegt im Streit um bloombergsucks.com
Die internationale Nachrichtenagentur Bloomberg ist im Streit um die Domain michaelbloombergsucks.com überraschend unterlegen. Das Unternehmen könne die Domain nicht herausverlangen und müsse eine entsprechende Beeinträchtigung seiner Markenrechten hinnehmen, entschied ein Schiedsgericht am 7.6.2001. Die Schiedsrichter stellte sich damit gegen eine ganze Reihe ähnlicher Entscheidungen, in denen dem Markenschutz Vorrang eingeräumt worden war. Unter michaelbloombergsucks.com ist ein Diskussionsforum erreichbar, in dem Nutzer Dampf über amerikanische Unternehmen und Politiker ablassen können. Die Entscheidung ist bereits der zweite gerichtliche Erfolg für den Betreiber des Angebots, der sich Anfang des Jahres schon gegen das Luftfahrtunternehmen Lockheed Martin durchgesetzt hatte.
In der Vergangenheit hatten Unternehmen, deren Marken in Domainnamen mit herabsetzenden Zusätzen verunglimpft worden waren, vor Schiedsgerichten in fast allen Fällen Recht bekommen. Die irische Brauerei Guiness beispielsweise hatte fast ein Dutzend Rechtsstreite wegen Domainnamen gewonnen, die das Wort "sucks" enthielten, beispielsweise wegen der Adressen guinness-really-really-sucks.com und guinessbeerreallyreallysucks.com. Vor Gericht Erfolg hatte auch das US-amerikanische Unternehmen Wal-Mart, das gegen die Betreiber der Domain walmartsucks.com vorgegangen war. Die Schiedsgerichte entschieden regelmäßig, dass die Inhaber die Domains in bösem Glauben ("bad faith") hätten eintragen lassen. In der Regel sei es ihnen darum gegangen, die Adressen mit Gewinn an die Unternehmen zu verkaufen, deren Marken durch die Domains verunglimpft wurden.
Im Fall stellten die Schiedsrichter zwar fest, dass der Inhaber von michaelbloombergsucks.com seit 1998 mehr als 700 Domains mit den Namen bekannter Unternehmen, Persönlichkeiten und Politiker habe eintragen lassen, jeweils mit dem Zusatz "sucks". Er habe aber keine dieser Domains verkauft oder auch nur zum Kauf angeboten. Die Domains verwiesen alle auf die Adresse sucks.com, ein vom gleichen Inhaber betriebenes öffentliches Diskussionforum, das für sich in Anspruch nehmen, dass dort jedermann seinem Ärger über amerikanische Unternehmen, amerikanische Politik und amerikanische Politiker Luft machen könne ("a place where all people can get together and vent their grievances about Corporate America, American Politics and Politicians"). Auch mit diesem Angebot verdiene der Inhaber von michaelbloombergsucks.com aber kein Geld. Vor diesem Hintergrund könne er sich gegenüber Bloomberg auf sein Recht auf freie Rede berufen, meinte das Schiedsgericht.
Dokumente:
- Entscheidung des National Arbitration Forum in Sachen Bloomberg vs. Secaucus Group v. 7.6.2001
- Entscheidung des WIPO Arbitration and Mediation Center in Sachen Lockheed Martin vs. Dan Parisi v. 23.1.2001
Institutionen:
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