HP unterliegt im Streit um Urheberrechtsabgaben auf CD-Brenner
Die deutsche Tochter des Hardwareherstellers Hewlett Packard (HP) hat im Streit um Urheberrechtsabgaben auf CD-Brenner vor Gericht eine Niederlage erlitten. Das Landgericht Stuttgart (LG) entschied am 21.6.2001 durch Teilurteil, dass das Unternehmen dem Grunde nach verpflichtet sei, für CD-Brenner Urheberrechtsabgaben zu zahlen. HP wurde deshalb verurteilt, den in der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) zusammengeschlossenen deutschen Verwertungsgesellschaften Auskunft über die Anzahl der seit dem 1.2.1998 verkauften Brenner zu erteilen. Anschließend will das Gericht die Höhe der Urheberrechtsabgaben für jedes einzelne Gerät festlegen. HP hat gegen das Urteil Berufung zum Oberlandesgericht Stuttgart (OLG) angekündigt. Die Entscheidung in dem Musterverfahren könnte Urheberrechtsabgaben auch auf Computer, Drucker und Scanner den Weg ebnen.
HP kritisierte, das Urteil trage nicht der technischen Entwicklung Rechnung. Das geltende deutsche Urheberrecht lasse sich nicht "eins zu eins auf die digitale Welt übertragen". Der Geschäftsführer von HP, Hans-Jochen Lückefett, erklärte: "Das Informationszeitalter gibt Urhebern und Rechteinhabern die Möglichkeit, über den Umfang der Nutzung und die Verwertung ihrer Werke selbst zu bestimmen. Diese Entwicklung ist bereits voll im Gange und unumkehrbar." Lückefett verwies auf Internet-Musikbörsen, die zur Zeit von Unternehmen wie AOL Time Warner und Bertelsmann aufgebaut würden. Die Angebote würden alle eine nutzungsbezogene und keine pauschale Vergütung zu Grunde legen. Durch zusätzliche Urheberrechtsabgaben auf Rechner und Zusatzgeräte würden die Nutzer im Ergebnis "doppelt zur Kasse gebeten".
Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) begrüßte das Urteil des LG Stuttgart. Der Vorstandsvorsitzende der GEMA, Reinhold Kreile, erklärte: "Zum ersten Mal hat ein deutsches Gericht die Vergütungspflicht für digitales Kopieren bestätigt. Diese Entscheidung ist ein wichtiger Schritt bei der Sicherung und Durchsetzung von Rechten in der digitalen Welt." Kreile kündigte an, die GEMA werde HP und allen anderen Herstellern von CD-Brennern die Urheberrechtsabgaben in Rechnung stellen, sobald das Gericht sie der Höhe nach festgelegt habe. Das Urteil bestätige die GEMA auch in ihrer Überzeugung, dass auch die Hersteller von Computern zur Zahlung von Urheberrechtsabgaben verpflichtet seien.
HP und die deutschen Verwertungsgesellschaften streiten sich schon seit längerem darüber, ob und in welcher Höhe das Unternehmen Urheberrechtsabgaben für CD-Brenner zahlen muss. Im November 2000 schloss HP mit der GEMA einen Vergleich, nachdem der Hardwarehersteller für jeden verkauften Brenner einen Betrag von 12 Mark an die Verwertungsgesellschaft überweisen sollte. Die GEMA hatte bis dahin eine Abgabe von bis zu 21 Mark pro Gerät verlangt. Die Vereinbarung vom November 2000 stand aber unter dem Vorbehalt des Zustandekommens einer Gesamtvereinbarung der Gerätehersteller auch mit den anderen Verwertungsgesellschaften. Nach dem Scheitern entsprechender Verhandlungen widerrief HP im März 2001 deshalb den Vergleich. Hersteller und Verwertungsgesellschaften erklärten sich erst Mitte Mai 2001 auf Drängen von Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) bereit, wieder an den Verhandlungstisch zurückzukehren.
Die Gerätehersteller halten pauschale Urheberrechtsabgaben seit langem für überholt. Sie verweisen darauf, technisch sei es inzwischen möglich, die Rechte der Urheber und deren Anspruch auf angemessene Vergütung durch digitalen Kopierschutz und digitales Rechtemanagement zu gewährleisten. Entsprechende Lösung seien auch gerechter als eine pauschale Abgabe, die auch die Geräte verteuere, die nicht zur Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke genützt würden. Die Hersteller verweisen inzwischen auch darauf, dass auch die EU-Urheberrechtsrichtlinie Einzelvereinbarungen zwischen Urhebern und Verwertern den Vorzug gebe.
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