Rüttgers: Keine Rundfunkgebühren für Internet-Angebote von ARD und ZDF
Die Internet-Angebote von ARD und ZDF sollen nach dem Willen der nordrhein-westfälischen CDU nicht mit Rundfunkgebühren finanziert werden. Das Online-Engagement der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten falle nicht mehr unter ihren gesetzlichen Auftrag zur Grundversorgung, meinte der Landesvorsitzende der CDU in Nordrhein-Westfalen, Jürgen Rüttgers, am 24.6.2001 in einem Gespräch mit der Deutschen Presseagentur (dpa). Wenn sich ARD und ZDF auf diesem Feld betätigen wollten, müssten sie sich dem allgemeinen Wettbewerb stellen. Zusätzliche Angebot müssten durch selbst erwirtschaftete Einnahmen finanziert werden. Wie dpa weiter berichtet, setzte sich Rüttgers für eine Ergänzung des Rundfunkstaatsvertrags (RfStV) ein. Dort müsse eindeutig geregelt werden, was zum öffentlich-rechtlichen Auftrag der Sender gehöre und was nicht.
Vor dem CDU-Politiker hatten bereits Deutschlands private Rundfunkunternehmen gefordert, die Länder müssten die Online-Aktivitäten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gesetzlich begrenzen. Der Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation (VPRT) erwägt wegen der Internet-Angebote der Öffentlich-rechtlichen sogar eine Beschwerde zur Europäischen Kommission (EK), um für mehr Durchschaubarkeit bei der Verwendung von Rundfunkgebühren zu sorgen. Die Privatsender kritisieren, zur Zeit sei nicht klar, welche Gelder in welche Kanäle fliessen. Einig sind sie sich in dieser Kritik mit den deutschen Zeitungsverlegern, die bereits die bestehenden Angebote von ARD und ZDF für einen Verstoß gegen den Rundfunkstaatsvertrag halten und eine Ausweitung des Online-Engagements der Rundfunkanstalten verhindern wollen. Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) hat bereits am 27.3.2001 ein entsprechendes Gutachten des Leipziger Medienrechtlers Christoph Degenhart vorgelegt.
ARD und ZDF wollen ihre Internet-Angebote nach Medienberichten massiv ausbauen. Allein die ARD will in den Jahren von 2001 bis 2004 in ihren Netz-Auftritt angeblich einen Betrag von 350 Millionen Mark stecken. Das wäre erheblich mehr als die 88 Millionen Mark, die ihr die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (KEF) für diesen Zeitraum bewilligt hat. Das ZDF will in derselben Zeit angeblich rund 35 Millionen Mark für seine Internet-Seiten ausgeben. Die Sendeanstalten bewegen sich dabei rundfunkrechtlich auf dünnem Eis. Der Rundfunkstaatsvertrag enthält keine näheren Regelungen, in welchem Umfang sich die Öffentlich-rechtlichen in den elektronischen Medien engagieren dürfen. Einige deutsche Ministerpräsidenten haben sich deshalb bereits Anfang Mai 2001 dafür ausgesprochen, den Rundfunkstaatsvertrag entsprechend anzupassen, um ARD und ZDF mehr Bewegungsfreiheit zu verschaffen.
Dokumente:
- Rundfunkstaatsvertrag (RfStV) vom 31.8.1991 i. d. F. des 5. RfÄndStV vom 6.6.2000, konsolidierte Fassung
- Gutachten von Prof. Dr. Christoph Degenhart vom Februar 2001
- 12. Bericht der KEF vom Dezember 1999
Institutionen:
- Arbeitsgemeinschaft der Rundfunkanstalten Deutschlands (ARD)
- Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF)
- Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation (VPRT)
- Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV)
- Europäische Kommission (EK)
- Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (KEF)
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