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17.07.2001; 18:29 Uhr
Aktivierung von Windows XP leicht zu umgehen
tecChannel: Verfahren hat "schwere Lücken" - nur noch Schutz vor Gelegenheitskopierern

Die sogenannte "Aktivierung" von Windows XP, mit dem Microsoft Anwender künftig zur Registrierung des Betriebssystems zwingen will, ist verhältnismäßig leicht zu umgehen. Das meldet der Branchendienst tecChannel am 17.7.2001 in seinem Internetangebot. Das Kopierschutzverfahren des Betriebssystems weise "schwere Lücken auf, die Hackern Tür und Tor öffnen" und biete nur noch Schutz vor Gelegenheitskopierern. Bei händischer Änderung bestimmter Rechnermerkmale laufe der Kopierschutz weitestgehend leer. Es sei nur eine Frage der Zeit, bis im Internet Programme heruntergeladen werden könnten, mit deren Hilfe eine Lizenz von Windows XP auf beliebig vielen Rechnern eingerichtet werden könne.

Microsoft hatte große Hoffnungen darauf gesetzt, mit dem neuen Verfahren die Anfertigung von Raubkopien seiner Programme einzudämmen. Das neue Betriebssystem Windows XP und das neue Office XP sollten nach den Plänen des Unternehmens nur noch dann uneingeschränkt nutzbar sein, wenn der Nutzer die jeweilige Lizenz für einen bestimmten PC registrierte. Dabei sollten aus einer CD-Kennung und Hardware-Merkmalen des jeweiligen Rechners eine Produkt-Kennung errechnet werden, die verschlüsselt an Microsoft übermittelt werden sollte. Anschließend hätte der Nutzer auf gleichem Wege einen Freischaltcode erhalten. Ohne die Freischaltung hätte das Betriebssystem nach 30 Tagen den Dienst verweigert, die Anwendungsprogramme des Microsoft Office wären nach einer bestimmten Anzahl von Aufrufen nicht mehr nutzbar gewesen.

Als Folge dieses Verfahrens wären Kopien "für den Hausgebrauch", also zum Beispiel für ein Zweitgerät, nicht mehr möglich gewesen. Betriebssystem und Anwendungsprogramme wären nur noch auf dem Rechner gelaufen, für den sie freigeschaltet wurden. Ebenfalls nicht mehr möglich wäre es gewesen, Lizenzen getrennt vom Rechner an Dritte weiterzuverkaufen. Die Programme hätten auf dem Rechner des Käufers nicht mehr funktioniert. Eine neue Aktivierung der Software wäre unter Umständen bereits dann erforderlich geworden, wenn der Nutzer mehrere Rechnerbestandteile geändert hätte, beispielsweise durch Einbau einer neuen Grafikkarte oder einer anderen Festplatte. Die rechtliche Beziehung zwischen Softwarehersteller und -nutzer wäre dadurch immer mehr einem Mietverhältnis angenähert worden.

Mit seinem Versuch, Lizenzen rechtlich an einzelne Rechner zu koppeln, war Microsoft in Deutschland bereits im vergangenen Jahr vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gescheitert. Die allgemeinen Lizenzbedingungen des Unternehmens enthielten die Bestimmung, dass sogenannte Bündellizenzen, die zu günstigen Konditionen zusammen mit einzelnen Rechnern verkauft wurden, nur zusammen mit diesen Geräten weiterverkauft werden dürften. Die Bundesrichter erklärten diese Regelungen für unwirksam.

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